Ab 1. Jänner 2014 werden im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ca. 80 RichterInnen-Planstellen des neuen Bundesverwaltungsgerichtes ausgeschrieben.

Zufrieden zeigte sich Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR und des ÖZIV, über den heutigen Vorstoß, dass blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen im Zuge eines Pilotprojektes nun doch das Richteramt im Bereich der Verwaltungs- und Finanzgerichtsbarkeit, ausüben können.
„Das ist ein erster wichtiger Schritt, dem konsequenter Weise die generelle Öffnung des Richteramtes für blinde Juristinnen und Juristen folgen muss“, so Voget.
Diese Entwicklung ist auf den ÖVP-Behindertensprecher NRAbg. Dr. Franz-Joseph Huainigg zurückzuführen, der bei der derzeit laufenden Sitzung des Nationalrates einen einstimmig beschlossenen Entschließungsantrag eingebracht hat, in dem blinde und sehbehinderte Menschen am neu zu schaffenden Bundesverwaltungs- und Finanzgericht Einsatz finden sollen.
Ab 1. Jänner 2014 werden im Zuge der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle ca. 80 RichterInnen-Planstellen des neuen Bundesverwaltungsgerichtes ausgeschrieben.