Erwachsenenschutz: Abkehr von UN-Behindertenrechtskonvention

Kritik aus Genf an mit heute geltenden Änderungen im Erwachsenenschutzrecht.

Julia Moser
Mafalda Rakos

Mit 1. Juli 2025 sind die stark kritisierten Änderungen im Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten. Der Unabhängige Monitoringausschuss hatte bereits im Vorfeld gemeinsam mit Volksanwaltschaft und Behindertenrat deutlich vor diesen Verschlechterungen gewarnt.

Die Reform stellt eine klare Abkehr von Artikel 12 der UN-BRK dar, insbesondere von den Prinzipien der Selbstbestimmung, der Partizipation sowie dem Verschlechterungsverbot. Damit werden massive Eingriffe in die Grundrechte von Menschen mit Behinderungen ermöglicht.

Julia Moser: „Das ist ein absoluter Rückschritt für die Rechte von Menschen mit Behinderungen – ausgerechnet dort, wo Österreich unter internationaler Beachtung schon auf dem richtigen Weg war“.

Kritik aus Genf an den Verschlechterungen

Die Änderungen sorgen auch international für Aufmerksamkeit: Bei der Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums kritisierte Markus Schefer, Mitglied des UN-Fachausschusses, die Änderungen in Österreich ausdrücklich.

Der Monitoringausschuss appelliert ans Justizministerium, zum bisher bestrittenen Weg zurückzukehren und damit die Umsetzung der UN-BRK wieder voranzutreiben.

Hinweis: Der Unabhängige Monitoringausschuss brachte seine Kritik auch gestern im Rahmen der ORF III Nachrichten ein.

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