Erwachsenenschutz: Reform des Sachwalterrechts im Ministerrat beschlossen

Im heutigen Ministerrat wurde der Entwurf von Justizminister Wolfgang Brandstetter zum neuen Erwachsenenschutzgesetz beschlossen.

Wolfgang Brandstetter
BMJ / Christian Jungwirth

„Diese Reform ist ein Meilenstein im Bereich des Erwachsenenschutzes und stellt die Menschlichkeit in den Mittelpunkt. Mit dem heute verabschiedeten Entwurf stärken wir die Autonomie und Selbstbestimmung des Einzelnen und ermöglichen betroffenen Personen, künftig ein Leben nach ihren Wünschen und Vorstellungen zu führen“, freut sich Bundesminister Brandstetter.

Das neue Erwachsenenschutzgesetz soll das bisherige bereits 30 Jahre alte System der Sachwalterschaft ersetzen und an die heutigen Anforderungen anpassen: Konkret heißt das, dass der Sachwalter zum gerichtlichen Erwachsenenvertreter wird und man künftig das Erwachsenenschutzgesetz in vier Bereiche der Vertretung unterteilt:  die gerichtliche, die gesetzliche und die gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht.

Durch diese Unterteilungen werden verschiedene Möglichkeiten der Vertretung einer unterstützungsbedürftigen volljährigen Person mit mehr Selbstbestimmung geschaffen. Künftig soll so individuell auf die jeweilige Situation und die Bedürfnisse der betroffenen Person eingegangen werden können.

„Diese Reform zielt darauf ab, Sachwalterschaften künftig möglichst zu vermeiden. Wir wollen ein Bewusstsein schaffen, dass die Sachwalterschaft nur ‚ultima ratio’ sein kann und sich alle Beteiligten individuell mit der betroffenen Person auseinandersetzen müssen“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Aufwertung der Erwachsenenschutzvereine und verpflichtendes Clearing

Das Reformkonzept sieht unter anderem vor, dass Sachwalter- bzw. Erwachsenenschutzvereine, wie sie künftig heißen, zur Drehscheibe der Rechtsfürsorge werden. Ihre Beratungsfunktionen und Kompetenzen sollen ausgeweitet werden: Künftig können auch bei ihnen Vorsorgevollmachten errichtet oder Erwachsenenvertreter gewählt werden.

Ein gesetzlich verankertes Clearing forciert Alternativen zur Sachwalterschaft und klärt ab, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist oder nicht. Die sehr guten Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Unterstützung zur Selbstbestimmung“, das von März 2014 bis Dezember 2015 an 18 Gerichtsstandorten durchgeführt wurde, waren dafür die Grundlage.

Entstehung des Reformkonzepts: Beispielhafter Prozess

„Besonders stolz können wir darauf sein, dass mit der Entstehung des Konzeptes ein neuer Prozess der Mitgestaltung entstanden ist“, sagt Brandstetter und erklärt, dass in der Neugestaltung des Erwachsenenschutzes alle betroffenen Personen und Personengruppen durch regelmäßigen Dialog über einen Zeitraum von über zwei Jahren intensiv eingebunden wurden.

In Arbeitsgruppen, die sich unter anderem aus Mitgliedern der Anwaltschaft, Behinderteneinrichtungen, SeniorenvertreterInnen, HeimvertreterInnen, Sachwaltervereinen sowie der Volksanwaltschaft zusammengesetzt haben, wurde miteinander diskutiert und an einer gemeinsamen Lösung für den neuen Erwachsenenschutz gearbeitet. Besonderen Wert wurde dabei auf die Beteiligung der Betroffenen selbst gelegt.

„Mit dieser Form der Beteiligung haben wir eine Benchmark gesetzt, die auch in künftigen Reformprozessen insbesondere in sozialen Bereichen beispielgebend sein wird“, so der Justizminister.

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2 Kommentare

  • Bin gespannt was sich dadurch im vollzeitbetreutem Wohnen ändert. Schön langsam sollte die Einrichtungen sich aber darüber unterhalten und Mitarbeiter schulen.

    • Wie meine Sie das? Was könnte sich im vollbetreuten Wohnen ändern? Die Mitarbeiter sind ja keine Sachwalter und haben nur peripher damit zu tun meistens nur als Assistenz zum Termine ausmachen oder so.