Erwachsenenschutzgesetz 2016 gescheitert?

Das weit über die Grenzen Österreichs gelobte „Best-Practice-Beispiel“ scheint am Geld zu scheitern.

Logo ÖAR
ÖAR

Dreieinhalb Jahre lang hat das Justizministerium gemeinsam mit Betroffenen gearbeitet, um das schon veraltete Sachwalterrecht in ein modernes Erwachsenenschutzgesetz umzuwandeln. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Arbeit ist beachtlich.

Mit den neuen Regelungen sollen Menschen befähigt werden, ihr Leben selbst in die Hand zu nehmen. Erst wenn das nicht mehr möglich ist, sollen sie selbst entscheiden können, wer sie unterstützen oder vertreten soll.

Am Endes dieses langen Weges scheint im Finanzministerium nun das Geld für die Umsetzung zu fehlen. Alle Bemühungen der letzten Jahre sind damit mit einem Schlage ausradiert.

Dem vorbildlichen partizipativen Prozess, der bei der Erarbeitung des neuen Erwachsenenschutzgesetzes in Österreich zentral war, wird damit ebenso seine Wirksamkeit abgesprochen. Diese partizipative Vorgangsweise hat im In- und Ausland viel Beachtung gefunden, denn genau so soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderung aussehen.

Mit dem Erwachsenenschutzgesetz soll ein wesentlicher Baustein der Behindertenrechtskonvention (BRK) in Österreich umgesetzt werden, denn die BRK geht davon aus, dass alle Menschen mit der Fähigkeit ausgestattet sind rechtlich selbständig zu handeln.

Die ÖAR fordert die Bundesregierung daher auf, einen Beschluss zum Erwachsenenschutzgesetz 2016 herbeizuführen.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich