Erwachsenenschutzgesetz: Brandstetter erfreut über einstimmigen Beschluss im Bundesrat

Das Erwachsenenschutzgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Menschlichkeit und bringt Autonomie und Selbstbestimmung der Betroffenen

Wolfgang Brandstetter
BMJ / Christian Jungwirth

Nach dem einstimmigen Beschluss im Nationalrat zum Erwachsenenschutzgesetz hat sich heute auch der Bundesrat einstimmig für die Regierungsvorlage von Justizminister Wolfgang Brandstetter ausgesprochen.

Das 30 Jahre alte Gesetz wird damit endgültig abgelöst und von Grund auf erneuert. Justizminister Brandstetter hält dazu fest: „Das bestehende Sachwalterrecht entspricht in vielen Bereichen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um den gesellschaftlichen Entwicklungen – wie beispielsweise der steigenden Lebenserwartung oder der zunehmenden Komplexität des Geschäftsverkehrs – gerecht zu werden, haben wir den Erwachsenenschutz komplett reformiert“.

In Zukunft soll für jede individuelle Situation die bestmögliche Lösung gefunden werden, damit den Betroffenen so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Handeln ermöglicht wird. Der Erwachsenenschutz hat in Zukunft 4 Säulen: Die Vorsorgevollmacht, die gewählte, die gesetzliche und die gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Außerdem wird der Sachwalter zum Erwachsenenvertreter und entspricht somit auch der internationalen Terminologie, die vom Erwachsenenschutz spricht. Der Justizminister ist überzeugt, dass das Gesetz ein wichtiger Meilenstein für mehr Menschlichkeit ist und die Betroffenen in den Mittelpunkt rückt: „Die Sachwalterschaft alten Typs wird nur mehr ultima Ratio sein!“

Das Reformkonzept sieht zudem die Aufwertung von Erwachsenenschutzvereinen und ein verpflichtendes Clearing vor, um abzuklären, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist. Ebenso werden die Familien der Betroffenen stärker eingebunden und so die Rechte von Angehörigen gestärkt.

„In Zukunft bleiben Autonomie und Selbstbestimmung der betroffenen Person so lange wie nur irgendwie möglich erhalten“, zeigt sich Brandstetter erfreut.

Die gesetzlichen Neuerungen treten am 1. Juli 2018 in Kraft.

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Ein Kommentar

  • Mit einer Mindestpension mit 50+ würde man keine normale Pension mehr zusammenbekommen.