Erwachsenenschutzgesetz: Leitfäden für die Umsetzung in der Praxis

Seit 1. Juli 2018 hat das neue Erwachsenenschutzgesetz die Sachwalterschaft abgelöst.

Broschüre zum Erwachsenenschutzgesetz
Justizministerium

Es gilt der Grundsatz: Selbstbestimmung vor Stellvertretung – oder anders formuliert – so viel Selbstbestimmung wie möglich, so viel Unterstützung wie nötig.

Daher ist das Unterstützungssystem abgestuft nach Unterstützungsbedarf.

Es besteht aus vier Säulen: Vorsorgevollmacht, Gewählte Erwachsenenvertretung, Gesetzliche Erwachsenenvertretung und Gerichtliche Erwachsenenvertretung.

Dieser Aufbau bringt natürlich mit sich, dass das Gesetz komplex ist.

Um bei der praktischen Anwendung zu unterstützen, hat das Justizministerium gemeinsam mit den anwendenden Institutionen Leitfäden (Konsenspapiere) erarbeitet.

Diese geben einen Überblick der wichtigsten Regelungen für den jeweiligen Anwendungsbereich und enthalten Beispiele aus der Praxis.

Leitfäden für Banken, Angehörige von Gesundheitsberufen und Heime

Hier finden Sie die Leitfäden für Banken, Angehörige von Gesundheitsberufen und Heime.

Da die Vertretungsbefugnisse nächster Angehöriger, die vor dem 1. Juli 2018 registriert worden sind, noch bis 30. Juni 2021 grundsätzlich Gültigkeit haben, gibt es auch zu diesem Bereich einen Leitfaden.

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2 Kommentare

  • Ich finde, dass das neue Gesetz sehr kompliziert ist, und dass sich gerade für (junge) Menschen mit Lernschwierigkeiten nicht viel ändern wird. Sie bekommen einfach eine Vertretung, das läuft im Wesentlich so weiter wie bisher bei der Sachwalterschaft. Gut aufgeklärt und einbezogen werden sie dabei nicht, dann können sie sich (theoretisch) über einen Rechtsanwalt oder das VertretungsNetz beschweren, aber ehrlich: Wer tut das dann wirklich, wenn man dafür Unterstützung braucht?

  • Teilhabe, Inklusion und menschengerechte Gestaltung der Arbeit: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Warum uberhaupt ein Ubereinkommen der VN? Menschen mit Behinderungen leben in vielen