Erwachsenenschutzgesetz ohne Finanzierung ist nutzlos

Am 26. Februar 2018 lud die Behindertenanwaltschaft - gemeinsam mit Selbstbestimmt Leben Österreich, dem Österreichischen Behindertenrat, der Lebenshilfe Österreich und dem VertretungsNetz - zu einer Pressekonferenz ein.

Peter Schlaffer, Alfred Brandstätter, Hansjörg Hofer, Herbert Pichler, Martin Ladstätter
VetretungsNetz

Seit mehr als einer Woche herrscht Unruhe in der Behindertenbewegung. Völlig überraschend war am 19. Februar 2018 bekannt geworden, dass die Bundesregierung aus ÖVP und FPÖ das Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes um zwei Jahre verschieben wollte.

Nach großem Medienwirbel entschloss sich die Regierung dann doch, am geplanten Inkrafttreten mit 1. Juli 2018 festzuhalten – allerdings ohne die dafür notwendige Budgetierung in der Höhe von 17 Millionen Euro.

Wir fordern gemeinsam mit Behindertenanwalt Hansjörg Hofer, Lebenshilfe Österreich, Selbstbestimmt Leben Österreich und…

Posted by Österreichischer Behindertenrat on Montag, 26. Februar 2018

In der gemeinsamen Presseunterlage wird festgehalten:

Es ist nicht auszuschließen, dass am Zeitpunkt des Inkrafttretens zwar festgehalten wird, die notwendigen finanziellen Mittel aber nicht oder nur zum Teil zur Verfügung gestellt werden. Eine derartige taktische Maßnahme wäre jedenfalls vehement abzulehnen.

Artikel: Presse, ORF.at, DerStandard, Salzburger Nachrichten, NEWS, Wiener ZeitungVOL.at, Kleine Zeitung, HEUTE, Volksblatt, Kurier, ORF ZiB 17, Ö1 Mittagsjournal,

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Ein Kommentar

  • Beim Pressegespräch am Podium nur Männer. (Gebärdendolmetsch lass ich mal weg).
    Auf Regierungsseite in dieser Causa fast nur Männer.
    Was kann man daraus schließen??