Erwachsenenschutzrecht: Heimopferrente von Erwachsenenvertretenen darf nicht als Einkunft gewertet werden

Volksanwaltschaft forderte Klarstellung - Bundesministerium für Justiz reagierte umgehend

Volksanwalt Werner Amon MBA
Volksanwaltschaft / Photo Simonis

Die Volksanwaltschaft sieht sich immer wieder mit Beschwerden von Erwachsenenvertretenen konfrontiert, denen eine Heimopferrente zugesprochen wurde, diese aber entgegen der gesetzlichen Bestimmungen zu deren Einkünften gerechnet wurde. In diesen konkreten Fällen wurde den Betroffenen die Rente oftmals nicht zur freien Verfügung gestellt.

In einem Schreiben forderte die Volksanwaltschaft das Bundesministerium für Justiz auf, den Umgang mit der Heimopferrente von Erwachsenenvertretenen klarzustellen. Das BMJ kam dem Ansuchen der Volksanwaltschaft umgehend nach und hielt fest: „Die Rentenleistung gilt nicht als Einkommen im Sinne der Sozialversicherungs- und Sozialentschädigungsgesetze sowie der sonstigen bundesgesetzlichen Regelungen und ist unpfändbar.“

„Ich freue mich, dass das Justizministerium so rasch reagiert hat und wir diese Klarstellung im Sinne der Betroffenen erwirken konnten. Es hat wieder einmal gezeigt wie wichtig die Arbeit der Volksanwaltschaft ist, um Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht zu verhelfen.“ so Volksanwalt Amon.

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