Am 16. Juni 2025 wurde im Nationalrat das Budgetbegleitgesetz behandelt – mit weitreichenden Konsequenzen für das Erwachsenenschutzrecht. Trotz massiver Kritik wurden geplante Verschlechterungen nicht gestoppt.

Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 plant die Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS Änderungen im Erwachsenenschutzrecht, die weitreichende Auswirkungen auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben. Konkret geht es um u.a eine deutliche Einschränkung der Selbstbestimmung von Personen, die unter gerichtlicher Erwachsenenvertretung stehen. Zahlreiche Organisationen und Expert:innen kritisieren die geplanten Maßnahmen scharf und fordern deren Rücknahme.
Änderungen gefordert
Am 13. Juni 2025 traten Martin Ladstätter, Vizepräsident des Österreichischen Behindertenrats, Julia Moser, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, und Volksanwalt Bernhard Achitz vor die Presse. Sie äußerten scharfe Kritik an den geplanten Verschärfungen im Erwachsenenschutzrecht und der Senkung der Menschenrechtsstandards, die Teil des Budgetbegleitgesetzes sind.
Aufgrund dieser klaren Einwände versicherte das Justizministerium laut Medienberichten, die Bedenken „selbstverständlich ernst“ zu nehmen. Man wolle „abgestimmte Anpassungen“ am Gesetzesentwurf vorschlagen. Was genau das beinhalten sollte, blieb unklar bzw. änderte sich laufend.
Beratung im Parlament und fehlende Einigung
Am 16. Juni 2025 wurde das Budgetbegleitgesetz im Plenum des Nationalrats beraten. Auch der Bereich der Justiz wurde diskutiert. In einem Antrag der Regierungsparteien wurden Nachverhandlungsergebnisse und Fehlerkorrekturen eingebracht – nicht jedoch die vom Justizministerium angekündigten Änderungen zum Erwachsenenschutzrecht. Dies deutet auf fehlende Einigung innerhalb der Koalition über Art und Umfang der Korrekturen hin.
Dabei hätte es die Möglichkeit gegeben, die umstrittene Regelung gänzlich aus dem Budgetbegleitgesetz zu entfernen und in den kommenden Monaten in Ruhe auszuhandeln. Ein entsprechender Antrag der Grünen, der die Rücknahme der geplanten Änderungen forderte, war eingebracht worden – wurde aber von der Regierung ebenfalls nicht unterstützt.
Kritisch merkte Jakob Grüner (ÖVP) an, dass es im Justizbereich „einiges zu tun“ gebe – beispielsweise bei der Digitalisierung und bei der gerichtlichen Erwachsenenvertretung, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
„Das Erwachsenenschutzgesetz war der große Stolz der Justiz“, erinnerte der freiheitliche Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan und kritisierte: „Wenn die Kontrolle nach drei Jahren wichtig war, um Missstände hintanzuhalten, erhöht sich das Missstandsrisiko jetzt um zwei Drittel.“
Abstimmung am 18. Juni 2025 – gravierende Folgen ab Juli
Nun steht der umstrittene Entwurf am 18. Juni zur Abstimmung – und wird aller Voraussicht nach beschlossen.
Ab 1. Juli 2025 sehen sich Menschen mit gerichtlicher Erwachsenenvertreterung mit spürbaren Einschränkungen ihrer Selbstbestimmung konfrontiert. Die breite Kritik von Fachleuten, Interessenvertretungen und Betroffenen bleibt bisher ungehört.