Erweiterte Lehre für behinderte Jugendliche

Der Standard: Interessenvertretung kritisiert jedoch fehlende Garantie auf Berufsschulbesuch

Am Arbeitsplatz
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Wie „Der Standard“ beichtet wird es ab Herbst dieses Jahres für die berufliche Ausbildung behinderter Jugendlicher neue gesetzliche Rahmenbedienungen geben. „Eine entsprechende Novelle des Berufsausbildungsgesetzes wurde gestern, Dienstag, im Wirtschaftsausschuss des Nationalrats beraten. Vertreter von Menschen mit Behinderungen begrüßten zwar die neuen Möglichkeiten, aber kritisierten, dass das Recht auf Besuch der Berufsschule damit nicht garantiert sei.“, informiert „Der Standard“ weiter.

Nach der Gesetzesänderung soll die Möglichkeit bestehen die Lehrzeit um bis zu zwei Jahre zu verlängern bzw. eine „Teilqualifizierungslehre“ zu absolvieren. „Jugendliche, die aufgrund einer intellektuellen oder physischen Beeinträchtigung keine komplette Lehre absolvieren können, haben so die Möglichkeit, über Teile der Ausbildung einen anerkannten Abschluss zu erlangen. Die Lernziele werden vom Betrieb und dem Lehrling festgelegt, während der Lehrzeit gibt es spezielle Unterstützung.“, berichtet „Der Standard“ weiter.

Grundsätzlich werden die Änderungen von Oppositionsparteien und Behindertenorganisationen positiv gesehen – Kritik gibt es aber unter anderem beim Besuch der Berufsschule. Das Recht bzw. die Pflicht zum Besuch einer Berufsschule ist nur vorgesehen, wenn dies für Ausbildungsziele und -inhalte „zweckmäßig“ sei. Für Barbara Oberndorfer von der Elterninitiative „Integration:Österreich“ bietet diese Formulierung zu viele Schlupflöcher, da der Begriff der Zweckmäßigkeit leicht zuungunsten des behinderten Lehrlings ausgelegt werden könnte, informiert „Der Standard“.

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