Erwerb eines Eigenheims

Kurioser Hinweis der Kronenzeitung

Bauplan mit Zirkel
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„Wenn ein Körperbehinderter das Glück hat, sich ein Eigenheim schaffen zu können und im Zuge der Hauserrichtung gleich von vornherein behindertengerechte Einfahrten, Sanitäreinrichtungen und Raumordnungen veranlaßt, dann sind die erhöhten Kosten der behindertengerechten Ausgestaltung keine Absetzposten. Das ist schwer zu verstehen“, berichtet die Kronenzeitung vom 20. April 1997 und ergänzt: Denn würde er sich zunächst ein „Normalhaus“ bauen und dann abschließend alles behindertengerecht umbauen, dann wären diese Nachtragskosten steuerabsetzbare außergewöhnliche Belastungen.

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