ORF: Die mit 1. Juli 2000 rückwirkend erfolgte Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Erwerbsfähigkeit widerspricht dem EU-Recht.
Wie der ORF berichtet hat dies der Oberste Gerichtshof (OGH) nun entschieden. „Rund 3.000 Personen könnten von dem Urteil betroffen sein. Als „Ohrfeige für die Bundesregierung“ hat heute der Vorsitzende der Gewerkschaft der Privatangestellten, Hans Sallmutter, das OGH-Urteil zur rückwirkenden Aufhebung der Erwerbsunfähigkeitspension bezeichnet.“, informiert der ORF weiter.