Die ORF-Sendung BürgerAnwalt vom 19. November 2011 berichtet von einem erzwungenen Schulwechsel in der Steiermark. Ein Kommentar.

Der 17jährige behinderte Schüler Markus G. musste von der nahegelegenen Regelschule in die Sonderschule wechseln. Hintergrund ist ein diskriminierender Passus im Schulunterrichtsgesetz, in dem es heißt:
„Höchstdauer des Schulbesuches
§ 32. (1) Der Besuch einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist längstens bis zum Ende des Unterrichtsjahres des auf die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht folgenden Schuljahres zulässig, soweit in den nachstehenden Absätzen nicht anderes bestimmt ist.
(2) Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind mit Zustimmung des Schulerhalters und mit Bewilligung der Schulbehörde erster Instanz berechtigt, eine Sonderschule zwei Jahre über den im Abs. 1 genannten Zeitraum hinaus zu besuchen.„
Konkret bedeutet dies für den behinderten Schüler, dass er nach jahrelanger gelungener Integration nun in die Sonderschule muss – und dies, obwohl die Schule und die LehrerInnen ihn gerne weiter unterrichten würden.
Im Rahmen der Sendung erfuhr man, dass das Bildungsministerium keinerlei Interesse an der Beendigung der Aussonderung von behinderten Schülerinnen und Schülern hat. Dies wurde mit Verweis auf die gesetzliche Regelung mehrfach klargemacht. Konsequenz: Der Schüler muss in die Sonderschule.
Die Volksanwältin Mag.a Terezija Stoisits forderte daher in der Sendung BürgerAnwalt eine umgehende Gesetzesänderung. Leider ist diese Diskriminierung kein Einzelfall. Immer wieder werden behinderte Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit in der Schule benötigen, mit Verweis auf die oben angeführte Gesetzesstelle aus der Integration in die Sonderschule versetzt.
Bildungsministerin Dr. Claudia Schmied (SPÖ) ist wieder auf ganzer Linie eine Enttäuschung – und schweigt dazu.