Es geht um Rechte – nicht um Kompromisse

Leserbrief an die BIG Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

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BIZEPS

Sehr geehrte Redaktion!

In Ihrem Artikel „Ohne Kompromisse geht es nicht“ in der Ausgabe Nr. 9 – Juni 2011 von „BIG BUSINESS“ (Seite 20-25) widmen Sie sich ausführlich dem wichtigen Thema Barrierefreiheit. Bedauerlicherweise finden sich in diesem Beitrag einige Passagen, die nicht unwidersprochen bleiben dürfen.

Wenn Sie in der Überschrift bereits feststellen, dass es ohne Kompromisse nicht geht und Barrierefreiheit als ein „Zauberwort“ bezeichnen, dann lenken Sie das Thema in eine Richtung, die vielleicht Ihren, jedoch keinesfalls den Intentionen der Betroffenen entspricht.

Bei der Barrierefreiheit geht es nicht um Kompromisse, sondern um die Rechte von Menschen mit Behinderungen und all jener Personengruppen, die ebenfalls durch Barrieren benachteiligt und diskriminiert werden. Barrierefreiheit ist auch kein Zauberwort, sondern es geht hier um unsere Bürgerrechte und die sind unteilbar.

Es geht hier auch nicht um eine „genormte Menschlichkeit“, wie in einer Zwischenüberschrift zu lesen ist, sondern um unser Recht, durch bauliche Barrieren nicht behindert zu werden. Mit so rührseligen Begriffen befördern Sie das Bild vom Menschen mit Behinderung als Empfänger von Almosen und als passives Mitglied der Gesellschaft und treten damit in die Fußstapfen der unseligen Aktion „Licht ins Dunkel“.

Sie schreiben „Bauliche Veränderungen sind nicht explizit erwähnt“ und meinen damit das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und weiter: „Nichtsdestotrotz sieht die BIG es als ethische Pflicht, ihren Beitrag zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben zu leisten.“

Das klingt zwar sehr altruistisch, ist es aber nicht, denn das Gesetz erwähnt sehr wohl bauliche Veränderungen und zwar definiert es in § 6 Abs. 5 den Begriff Barrierefreiheit und regelt auch insgesamt die Rechtsfolgen von Diskriminierung auf Grund von nicht vorliegender Barrierefreiheit.

Mit Ihrem Beispiel von der Interessenskollision zwischen Rollstuhlbenützern und blinden Menschen eröffnen Sie den Reigen der „geht-nicht-Beispiele“ anstatt von positiven Lösungen zu berichten. Im Übrigen ist das von Ihnen erwähnte angebliche „Problem“ schon längst zur Zufriedenheit beider Gruppen gelöst und zwar z.B.  in Graz: Dort gibt es bereits seit vielen Jahren das sogenannte „Grazer T“, ein Aufmerksamkeitsfeld gemäß ÖNORM V 2102, das eine Nullabsenkung des Gehsteigs im Bereich von markierten Schutzwegen ermöglicht und gleichzeitig die nötige Sicherheit für blinde oder sehbehinderte Menschen bietet.

Ich darf Sie ersuchen, dieses Thema in Hinkunft mit mehr Seriosität und mit weniger Demagogie zu behandeln.

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