Nur ein ausreichendes Heimaufenthaltsgesetz ist eine akzeptable Lösung!
Der vom Justizministerium vorgelegte Entwurf eines Heimaufenthaltsgesetzes ist von seinen Mindestanforderungen her vollkommen unzureichend, um die schon längst fälligen Verbesserungen für HeimbewohnerInnen rechtlich absichern zu können. Wesentliche Grundrechte wie das Recht auf freie Arzt- und Therapeutenwahl oder etwa die Klarstellung, dass eine medizinische Behandlung grundsätzlich der Zustimmung der HeimbewohnerInnen selbst oder des Sachwalters bedarf, fehlen im Entwurf. Dies stellte die ÖAR1) in ihrer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf fest.
Bereits am 27. April 2000 haben die Pensionistenverbände in Zusammenarbeit mit der ÖAR einen gemeinsam erstellten Entwurf für ein umfassendes Heimvertragsgesetz als Gesetzesantrag eingebracht. Die in diesem Entwurf enthaltenen Forderungen sind für die ÖAR nach wie vor unverzichtbare Mindestanforderungen, die ein Pflegeheim erfüllen sollte, um alten und behinderten Menschen ein würdevolles Leben zu gewähren.
Eduard Riha, Generalsekretär der ÖAR: „Daher ist es für uns gegenwärtig nicht nachvollziehbar, warum Pensionistenverbands-Präsident Blecha auf die vorschnelle Verwirklichung eines derart unzureichenden Gesetzes drängt. Es geht nicht darum, Schnelllösungen zu kreieren, sondern Mindeststandards festzuschreiben, die spürbare Verbesserungen für HeimbewohnerInnen bringen sollen!“
Riha bezieht sich damit auf einen Artikel in der heutigen „Wiener Zeitung“, in der sowohl Blecha als auch SP-Justizsprecher Jarolim sowie Konsumentensprecher Koppe auf eine rasche Verwirklichung des Gesetzes gedrängt hatten.