Was bisher geschah? Am 20. April 1995 überreichten die Betreiber der "Petition für ein Gleichstellungsgesetz" dem Präsidenten des Nationalrates knapp 50.000 Unterschriften.

Doch durch die Neuwahlen verfiel die Petition und wurde erst am 29. Feber 1996 durch einen gemeinsamen Antrag aller Parteien einer parlamentarischen Behandlung zugeführt.
Am 17. Oktober 1996 fand – unter Einladung von ExpertInnen – eine Sitzung des Petitionsausschusses statt.
Somit wurde dem Anliegen der Betreiber der Petition „Hier geht es um ein Menschenrecht; Menschenrechte stehen bei uns in der Verfassung“ Rechnung getragen und den Abgeordneten Gelegenheit gegeben, sich zu diesem Thema umfassend zu informieren und dadurch eine eigene Meinung zu bilden.
„Behinderte haben ein Recht auf Sonderschule und auf geschützte Werkstätten, also auf lauter Sondersysteme. Sie haben aber nicht das Recht, als Teil der Gesellschaft auch in der Gesellschaft zu leben – mit den selben Rechten“, meint etwa die Grüne Abgeordnete Haidlmayr.
„In der Bundesrepublik hat man etwa in das Grundgesetz ausdrücklich hineingeschrieben, daß kein Bürger wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf“, so Abgeordneter Guggenberger (SPÖ). Seine Schlußfolgerung lautet: „Eine ähnliche Formulierung findet sich im öster-reichischen Bundesverfassungsgesetz nicht und wir glauben, daß das ein Weg wäre, für behinderte Menschen etwas erreichen zu können.“
Auch die Abgeordnete der Liberalen, Schaffenrath, meint, „einer zivilrechtlichen Verankerung stünde selbstverständlich auch im österreichischen Rechtssystem – als begleitende Maßnahme um eine raschere Veränderung zu erreichen – auch nichts entgegen.“
Solange es keine bindende und umfassende gesetzliche Regelung gibt, sind die Verantwortlichen auch nicht verpflichtet, gegen Diskriminierungen vorzugehen. Daher fordert die österreichische Behindertenbewegung als ersten Schritt die Aufnahme einer Verfassungsbestimmung, die Diskriminierungen behinderter Menschen verbietet und als nächsten Schritt die Schaffung eines umfassenden Gleichstellungsgesetzes mit einklagbaren Rechten.
Seitens der ÖVP wurde im Ausschuß zuerst vehement gegen eine Zuweisung zum Verfassungsaussschuß argumentiert.
Man wolle – so die ÖVP – die Probleme und Diskriminierungen „Schritt für Schritt“ (ÖVP-Abgeordneter Feurstein) behandeln. Diese Meinung wurde – trotz gegenteiliger Auffassung der ExpertInnen im Petitionsausschuß – vehement vertreten.
Nach stundenlangen Diskussionen zeichnete sich ab, daß SPÖ, FPÖ, Liberale und Grüne für und die ÖVP gegen die Zuweisung zum Verfassungsausschuß stimmen könnten.
Daraufhin erfolgten intensive Beratungen zwischen den einzelnen Fraktionen, zu denen sogar die Klubobleute der beiden Regierungsparteien zugezogen wurden.
Schlußendlich einigten sich die Parteien, daß ALLE für eine Zuweisung zum Verfassungsausschuß stimmen werden – was auch geschehen ist.
Was bedeutet das für unsere Petition?
Wir haben somit erreicht, daß unsere Petition endlich dem richtigen Ausschuß – nämlich dem Verfassungsausschuß – zugewiesen wurde.
Dieser Ausschuß sollte nun eine Ergänzung des Artikel 7 des Bundesverfassungsgesetzes mit dem Inhalt, daß niemand aufgrund seiner Behinderung benachteiligt bzw. diskriminiert werden darf, ausarbeiten.
Realistisch betrachtet war das nur der erste Schritt im Kampf um unsere Menschenrechte.
Unsere nächste Aufgabe wird es sein, politisch Druck zu machen und die Abgeordneten davon zu überzeugen, daß diese Ergänzung der Verfassung dringend notwendig ist und behinderte Menschen ein Recht darauf haben.