EU-Aktionsplan für behinderte Menschen

Der Aktionsplan läuft von 2004 bis 2010.

Flagge der Europäischen Union
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Die Europäische Kommission hat am 31. Oktober 2003 einen Aktionsplan vorgelegt, der die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen in einem erweiterten Europa fördern soll.

„Das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen ist ein Ausgangspunkt und kein Einzelereignis. Dieser Aktionsplan wird sicherstellen, dass die Ergebnisse und der Impetus des Europäischen Jahres in den nächsten Jahren weiter wirken.“, so EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou, zuständig für Beschäftigung und Soziales.

Geplant sind konkrete Maßnahmen, die die wirtschaftliche und soziale Integration von behinderten Menschen vorantreiben sollen.

In der ersten Zwei-Jahres-Phase des Projektes wird man sich verstärkt darum bemühen, Menschen mit Behinderungen Zugang zum Arbeitsmarkt zu verschaffen.

Deshalb wird sich die erste Phase des Aktionsplans auf vier konkrete Handlungsschwerpunkte im Beschäftigungsbereich konzentrieren:

  • Zugang zur Beschäftigung und Weiterbeschäftigung, einschließlich der Bekämpfung von Diskriminierungen
  • lebenslange allgemeine und berufliche Bildung, um so die Beschäftigungsfähigkeit zu unterstützen und zu verbessern
  • neue Technologien, um die Handlungskompetenz von Menschen mit Behinderungen zu stärken und damit den Zugang zur Beschäftigung zu erleichtern
  • Zugänglichkeit öffentlicher Gebäude, um die Beteiligung am Arbeitsleben und die Integration in Wirtschaft und Gesellschaft zu erleichtern.

Der Aktionsplan soll gewährleisten, dass die neue Richtlinie über die Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (2000/78/EG), welche die Mitgliedsstaaten bis zum 2. Dezember 2003 umsetzen müssen, durchgesetzt wird.

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