Eine EU-weit gültige Verordnung soll behinderten Menschen mehr Rechte im Flugverkehr sichern. In Kraft treten könnte diese in zwei Jahren.
Behinderte Menschen werden im Flugverkehr immer wieder diskriminiert. Es mangelt häufig an diskriminierungsfreien Handlungsweisen und dies schränkt die Reisefreiheit behinderter Menschen teilweise massiv ein.
Die EU hat daher in der Vergangenheit einen „Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität“ erarbeitet, deren Zielrichtung die „Stärkung der Rechte von Reisenden in der Europäischen Union“ ist.
Hauptaugenmerk wird darauf gelegt, „dass Personen mit eingeschränkter Mobilität lückenlos Hilfestellungen erhalten sollen, die eine Reihe von Mindeststandards erfüllen müssen; die Kosten für diese Hilfe sollen nicht den betreffenden Personen in Rechnung gestellt werden können“. Wichtig war beim Entwurf der Verordnung, dass es auch eine Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung gibt.
EU-Verkehrsminister und Verkehrsausschuss stimmten zu
Am 6. Oktober 2005 haben die EU-Verkehrsminister die Verordnung in Luxemburg befürwortet. Wenige Tage später – am 11. Oktober 2005 – beschloss der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments die Verordnung.
„Das betrifft auch, aber nicht ausschließlich behinderte Mitbürger. Die EU-Verordnung soll diesen Menschen in vernünftiger Form Zugang zum Flugverkehr verschaffen. Dabei zieht sich wie ein roter Faden unser Anliegen durch, Menschen, die bereits unter Benachteiligungen in ihrer Mobilität zu leiden haben, im Flugverkehr nicht noch zusätzlichen Diskriminierungen auszusetzen“, hält Europaparlamentarier Univ. Prof. Dr. Reinhard Rack (ÖVP) fest.
„Überdies soll, wie im Ausschuss beschlossen, diesem Personenkreis eine ganze Reihe von Hilfeleistungen auf Flughäfen ebenfalls kostenlos zur Verfügung stehen“, betont der SPÖ-Europaabgeordnete Jörg Leichtfried.
Europa-Parlament muss noch zustimmen
Yannis Vardakastanis, Präsident des European Disability Forum (EDF), zeigt sich über den Beschluss im Verkehrsausschuss erfreut und hofft auf einige Verbesserungen und Klarstellungen durch die Verordnung, die im November 2005 im Europa-Parlament beschlossen werden könnte.
Die Verordnung würde dann zwei Jahre nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft treten.