EU-Busrichtlinie: Fauler Kompromiß?

Auch wenn in manchen Behindertenzeitschriften zu lesen war, daß sich die Behindertenbewegung bei der EU-Richtlinie für Busse durchgesetzt hat, dürfte dies doch nicht zutreffen.

Aus einer Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine Frage im Bundestag (Drs. 14/6014) geht zwar hervor, daß die Bundesregierung den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission unterstützt, „mobilitätsbehinderten Personen – einschließlich Rollstuhlfahrern – den Zugang zu Kraftomnibussen zu erleichtern“. Dazu soll in allen großen Linienbussen mindestens eine Tür vorhanden sein, die von RollstuhlfahrerInnen benutzt werden kann.

Dann heißt es aber wörtlich: „Diese Tür muss mit einer Einstieghilfe (Absenkvorrichtung ODER Rampe ODER Lift) ausgestattet sein“. Genau das ist der springende Punkt.

Beim Einsetzen von NUR einer Absenkvorrichtung (Kneeling), bliebe ein für viele nicht zu überbrückender Spalt, der den barrierefreien Zugang wieder nicht ermöglichen würde. Bei der Umsetzung in nationales Recht muß daher auf die Umsetzung einer barrierefreien Variante bestanden werden.

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