European disability forum

EU: Eine Million Unterschriften für europäische Antidiskriminierungsrichtlinie

Das Europäische Behindertenforum (EDF) hat sich anlässlich seines 10. Geburtstages, der dieses Jahr begangen wird, ein ehrgeiziges Ziel gesetzt.

Eine Million Unterschriften für eine europäische Antidiskriminierungsrichtlinie für behinderte Menschen sollen gesammelt werden, die am 4. Oktober 2007 übergeben werden.

Unter dem Motto „1Million4Disability – Make disability discrimination history“ (1 Million für Behinderung – macht Behindertendiskriminierung zur Geschichte) will die europäische Dachorganisation der Behindertenverbände (EDF) nicht nur den eigenen Geburtstag für eine umfassende Kampagne für eine Antidiskriminierungsrichtlinie der Europäischen Union nutzen, sondern auch an die Feierlichkeiten zur Verabschiedung des Amsterdamer Vertrages der Europäischen Union anknüpfen. Im Amsterdamer Vertrag wurde zum ersten Mal die Nichtdiskriminierung behinderter Menschen in Artikel 13 festgeschrieben.

Das EDF will nun eine Million Unterschriften sammeln, um diesen Antidiskriminierungsgrundsatz in eine konkrete europäische Gesetzgebung zu verankern. Diese sollen am 4. Oktober 2007 bei den Feierlichkeiten zum zehnjährigen Bestehen des EDF den Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Parlamentes übergeben werden. Am 23. Januar wird die Kampagne offiziell vom EDF gestartet.

Auf Deutschland fällt bei dieser Kampagne eine besondere Verantwortung zu. Denn, wenn man die Verantwortung für das Sammeln der Unterschriften entsprechend des Bevölkerungsanteils an der Europäischen Union umrechnet, fallen für Deutschland 170.882 Unterschriften an, die gesammelt werden müssen.

Für Österreich sind dies 16.702 zu sammelnde Unterschriften. Wie wichtig die europäische Gesetzgebung mittlerweile ist, hat spätestens die Verabschiedung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) in Deutschland gezeigt, denn ohne die europäischen Vorschriften gäbe es in Deutschland wohl immer noch kein Gesetz zum Schutz von Benachteiligungen im Zivilrecht und im Arbeitsrecht.

Durch eine stärkere Gewichtung auf die Nichtdiskriminierung Behinderter könnten nach Ansicht von Horst Frehe, dem Vorsitzenden des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates auch die Regelungen im AGG gestärkt werden.

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