EU-Finanzierung und Behindertenrechte: Ein Widerspruch?

Trotz klarer Richtlinien des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen finanziert die EU weiterhin Einrichtungen, die der Selbstbestimmung behinderter Menschen entgegenstehen. Ein kritischer Blick auf die aktuellen EU-Praktiken.

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In der Europäischen Union werden finanzielle Mittel wie der Europäische Fonds für regionale Entwicklung und der Europäische Sozialfonds verwendet, um Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zu finanzieren.

Diese Gelder werden von der EU-Kommission an die Mitgliedstaaten ausgezahlt, die sie für spezifische Projekte einsetzen. Sowohl die EU als auch die Mitgliedstaaten tragen die Verantwortung für die Verwaltung dieser Mittel.

Trotz der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD), die Finanzierung von Institutionen zu stoppen, zeigt eine Studie der European Network on Independent Living (ENIL), dass Staatsbeihilfen weiterhin für solche Einrichtungen verwendet werden.

In Deutschland und Portugal beispielsweise wurden Staatsbeihilfen zur Errichtung und Unterhaltung von Institutionen für Menschen mit Behinderungen genutzt. Auch in Österreich gab es solche Fälle; BIZEPS berichtete.

Die EU-Kommission überprüft zwar Staatsbeihilfen hinsichtlich ihrer Konformität mit dem EU-Binnenmarkt, jedoch werden die Rechte behinderter Menschen dabei oft nicht ausreichend berücksichtigt. Obwohl die Kommission in einigen Fällen die Beihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärte, wurde die Übereinstimmung mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht geprüft.

Dies wirft die Frage auf, warum nicht auch die Rechte von Menschen mit Behinderungen als Kriterium bei der Bewertung von Staatsbeihilfen berücksichtigt werden. ENIL fordert mehr Aufmerksamkeit für dieses Thema und drängt auf EU-Untersuchungen, um sicherzustellen, dass die Rechte behinderter Menschen in der Verwaltung von Staatsbeihilfen angemessen berücksichtigt werden.

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