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EU-Forschungsrahmenprogramm: Ein fauler Kompromiss!

Aktion Leben ist enttäuscht von dem gestrigen Ergebnis des EU-Ministerrats. Zwar ist es begrüßenswert, dass es keine Gelder für die Zerstörung von Embryonen geben soll.

Der „Kompromiss“, die Forschung mit bestehenden embryonalen Stammzell-Linien weiterhin zu finanzieren, sei trotzdem faul, erklärt Dr. Gertraude Steindl, Generalsekretärin der Aktion Leben.

„Diese Stammzellen existieren ja nur, weil dafür Embryonen zerstört wurden. Die Förderung ist daher die nachträgliche Sanktionierung einer Handlung, die menschliches Leben als Rohstoff betrachtet.“ Damit habe die Kommission einer Instrumentalisierung des Menschen prinzipiell zugestimmt. „Die Tür für eine weitere Auslieferung des Menschen an andere ist damit offen gehalten“, macht Steindl klar.

Gilt in der EU nur noch das Recht der Stärkeren?

Die Erklärung der EU-Minister sei auch demokratiepolitisch ein bedenkliches Signal: Staaten, in denen diese Forschung verboten ist, werden gezwungen, Experimente mit menschlichem Leben mit zu finanzieren. „Es ist für das Ansehen der EU nicht förderlich, ein Staaten-Verbund zu sein, in dem das Recht der Großen und Starken gilt“, warnt Steindl.

Gefahren werden konsequent verschwiegen

Dem Vorsitzenden der Bioethik-Kommission Johannes Huber sei Recht zu geben, wenn er in der „Presse“ die Heilsverprechen der embryonalen Stammzellforschung als überzogen bezeichnet. Die Aktion Leben-Generalsekretärin erinnert daran, dass bislang noch kein einziger Mensch damit geheilt wurde. Im Gegenteil: Wo immer embryonale Stammzellen bisher eingesetzt wurden, führten sie zur Bildung bösartiger Tumore. „Die Probleme und Rückschläge werden aber konsequent verschwiegen, Kritiker desavouiert“, erklärt Steindl. Eine seriöse Auseinandersetzung werde damit von vornherein unmöglich gemacht.

Adoption überzähliger Embryonen löst nicht das Grundproblem

Embryonale Stammzellforschung bedient sich u.a. jener Embryonen, die bei der künstlichen Befruchtung übrig bleiben. Huber meinte, es wäre besser, diese zur „Adoption“ an kinderlose Paare freizugeben, als sie für die Forschung zu verwenden. „Mit diesem Vorschlag wird aber das grundlegende Problem nicht angegangen“, wendet Steindl ein. Denn laut österreichischem Recht dürften nur so viele Embryonen bei der In-vitro-Fertilisation hergestellt werden, wie für eine aussichtsreiche Fortpflanzung notwendig sind.

IVF darf der Forschung keine Embryonen ausliefern

Eine In-vitro-Fertilisation kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sie tatsächlich nichts anderes will, als den betroffenen Paaren zu helfen. Nimmt sie diesen Anspruch ernst, dann müssen die Verantwortlichen alles dafür tun, dass es nicht zu s.g. überzähligen Embryonen kommt. „Das ist ein wichtiger Schritt, um der Instrumentalisierung des Menschen einen Riegel vorzuschieben“, fordert Steindl.

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