EU: Höchste Euphorie und Skepsis um die Grundrechtscharta

Die Presse: Ein Kolloquium von Verfassungsgerichtspräsidenten zum 80. Jahrestag der Beschlußfassung über die österreichische Verfassung brachte ganz unterschiedliche Urteile über die EU-Grundrechtscharta zutage.

„Die Presse“ berichtet: „Zwischen Euphorie und Skepsis schwankten die Einschätzungen über die geplante EU-Grundrechtscharta bei einem hochkarätig besetzten Kolloquium am Montag in Wien. Nur dort, wo sie traditionelle Grund- und Freiheitsrechte – wie das Recht auf Leben oder auf persönliche Freiheit – gewährleiste, gehe es um Machtbegrenzung. Wenn die Charta sich aber etwa auf ein hohes Umweltschutzniveau und die Verbesserung der Umweltqualität festlegt, „ist das nicht machtbeschränkend. Das ist ein frommer Wunsch an die Politiker.“ Ähnlich verhalte es sich bei den wirtschaftlichen und sozialen Rechten (wie das Recht auf Begrenzung der Höchstarbeitszeit und auf bezahlten Jahresurlaub). Wildhaber ortet in der Charta den Versuch, politisch nicht ausgetragene Konflikte den Gerichten zu übergeben. „Das sind politische Fragen, die einfach auf den Tisch geworfen und nicht beantwortet werden.“

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