EU-Kommission hat Klage gegen Deutschland eingereicht

Die EU-Kommission hat letzte Woche beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, um die Rechte behinderter Arbeitnehmer in Deutschland zu stärken.

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Behinderte Menschen, die in Deutschland arbeiten und im Ausland wohnen, können in Deutschland derzeit in vielen Fällen keine Sozialleistungen beanspruchen. In allen 16 Bundesländern sehen die Rechtsvorschriften derzeit für behinderte Menschen vor, dass sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen, um einige Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu können.

Nach EU-Recht ist dies eine Diskriminierung von Grenzgängern und Wanderarbeitnehmern, die ihre Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland zahlen, jedoch nicht dieselben Rechte haben wie die dort ansässigen Personen.

Entsprechend der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union gelten solche Leistungen als Leistungen bei Krankheit und fallen daher unter die EU­-Bestimmungen zur Koordinierung der einzelstaatlichen Systeme der sozialen Sicherheit. Insofern Deutschland für den Sozialversicherungsschutz eines Arbeitnehmers zuständig ist, müssen diese Leistungen exportiert werden, auch wenn der Versicherte oder ein Familienangehöriger im Ausland lebt.

Grenzgänger (Personen, die in einem Mitgliedstaat eine Beschäftigung oder eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben und in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, in den sie in der Regel täglich, mindestens jedoch einmal wöchentlich zurückkehren) sind in dem Mitgliedstaat versichert, in dem sie arbeiten, auch wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat wohnen. Ein in Deutschland beschäftigter Grenzgänger zahlt somit seine Sozialversicherungsbeiträge in Deutschland und müsste laut EU-Recht Anspruch auf dieselben Sozialleistungen haben wie in Deutschland ansässige Personen.

Die Kommission hat nun Klage erhoben, da Deutschland nach wie vor nicht die entsprechenden Rechtsvorschriften geändert hat, obwohl die Kommission nach dem EuGH Urteil vom 18. Oktober 2007 (C-299/05) Deutschland am 1. Dezember 2008 aufgefordert hatte, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

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