EU-Kommission will Diskriminierung am Arbeitsplatz verbieten

In der Europäischen Union (EU) soll Diskriminierung am Arbeitsplatz und in anderen gesellschaftlichen Bereichen gesetzlich verboten werden.

Einen entsprechenden Richtlinienvorschlag legte die EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel vor. Danach darf niemand etwa wegen seiner Rasse, seiner Weltanschauung oder wegen einer Behinderung sowie aus Altersgründen benachteiligt werden. Darüber hinaus sollen per EU-Gesetz auch Diskriminierungen in anderen Lebensbereichen wie etwa beim Einkaufen oder bei Dienstleistungen sowie in Schulen und beim Sozialschutz verboten werden. Nach dem Willen der EU-Kommission sollen die Arbeits- und Sozialminister der Gemeinschaft das Maßnahmenpaket bereits am Montag erstmals beraten.

Die für Soziales zuständige griechische EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou sagte vor Journalisten, mit dem Vorschlag solle ein wichtiger Schritt gegen Diskriminierung gemacht werden. Die Beweislast werde wie bei der Richtlinie über die Gleichstellung von Mann und Frau bei den Beklagten liegen.

Die Mitgliedstaaten müssten angemessene Sanktionen für den Fall von Diskriminierungen vorsehen. Nach den Worten der EU-Kommissarin soll ein auf sechs Jahre angelegtes Aktionsprogramm die Umsetzung der neuen EU- Gesetze unterstützen. Nach Diamantopoulous Aussage sehen die neuen Leitlinien Ausnahmeregelungen in eng begrenzten Fällen und für bestimmte Arbeitgeber vor. Dazu zählten etwa Kirchen und Glaubensgemeinschaften.

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