EU-Parlament fasst Beschluss zur Behindertenpolitik

Das Europäische Parlament hat am 19. Mai 2015 eine Entschließung zu der vom Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen von der Vereinten Nationen angenommenen Fragenliste im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Bericht der EU gefasst.

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Es vertritt darin u.a. die Auffassung, „dass vollständige Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nur erreichbar seien, indem auf allen Ebenen der EU-Politik, ihrer Umsetzung und Überwachung, auch innerinstitutionell, ein auf die Menschenrechte gestützter Ansatz zur Behinderung verfolgt wird und dass die Kommission dies in künftigen Vorschlägen gebührend berücksichtigen müsse.“

Das Parlament bedauert nach Informationen des Landesbehindertenbeauftragten von Rheinland-Pfalz, Matthias Rösch, dass der Verhaltenskodex von der Kommission und vom Rat ohne Einbeziehung des Europäischen Parlaments angenommen wurde, was dazu geführt hat, dass es in Bezug auf die Überwachung der Durchführung der UN Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nur eingeschränkte Befugnisse besitzt.

Das Parlament fordert die EU Kommission auf, alle einschlägigen Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen offiziell mit ihrer Antwort auf die Fragenliste zu befassen und sie und die Zivilgesellschaft zu einem konstruktiven Dialog einzuladen.

Das Europäische Parlament wünscht desweiteren bessere Statistiken in Bezug auf spezifische Behinderungsgruppen und fordert einen ambitionierten Vorschlag für einen europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit, der das gesamte Spektrum der mit der Barrierefreiheit von Waren und Dienstleistungen zusammenhängenden Politikbereiche umfassen müsse, nebst einem wirksamen und unabhängigen Überwachungs- und Durchsetzungsinstrument.

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