EU: Patentansprüche auf menschliche Körperteile

Europäische Biopatentrichtlinie macht keinen Halt vor Patentierung von Leben

Forscherin
BilderBox.com

Die Umweltorganisation Greenpeace warnt in einer heute, Dienstag, erschienenen Aussendung vor zehn Anträgen, die beim Europäischen Patentamt in München eingebracht wurden. Dort sollen explizit Ansprüche auf Teile des menschlichen Körpers, Pflanzen und Tiere geltend gemacht werden. Die Umweltorganisation möchte daher eine neuerliche Diskussion der EU-Biorichtlinie für Österreich.

Bisher haben nur fünf der 15 EU-Staaten diese Biorichtlinien umgesetzt, die nach Ansicht der Umweltorganisation Tür und Tor für die Patentierung auf Leben öffnen würden. Die Umweltorganisation hat heute, Dienstag, in Berlin zehn verschiedene Fälle von Patentierungen auf Leben vorgelegt, darunter Patentanmeldungen auf Teile des menschlichen Körpers, menschliche Embryonen, die in Tiere verpflanzt werden, klonierte Tiger, die Patentierung des Kakaogeschmacks und ähnliche Fälle.

Nach Ansicht des Sprechers der Bioethikkommission, des Gynäkologenn Johannes Huber, sei es überaus wichtig die Biopatentrichtlinie zu unterzeichnen, da dies der einzige Weg sei, zumindest am Papier den Patentierungen von Leben einen Riegel vor vorzuschieben. Gentechnik-Spezialist von Greenpeace Österreich Thomas Fertl argumentiert dagegen, dass die Entscheidung erneut überdacht werden müsse, da die Argumente der guten Sitten und gegen die öffentliche Ordnung alleine nicht ausreichend wären.

„Vor wenigen Tagen hat das luxemburgische Parlament die Umsetzung der Biopatentrichtlinie auf Eis gelegt, weil nach der Entscheidung der dortigen Bioethikkommission eine Umsetzung grünes Licht für die Patentierung von Lebewesen bedeuten würde“, so Fertl gegenüber pte. Luxemburg fordert eine Neuverhandlung innerhalb der EU. Das sollte auch in Österreich passieren, denn schließlich hätten rund 1,2 Mio. Österreicher das Gentechnik-Volksbegehren unterzeichnet. „Mit der Umsetzung der Biopatentrichtlinie würde die Patentierbarkeit von Leben expressis verbis akzeptiert werden, weil das Leben als grundsätzlich patentierbar erklärt wird“, so Fertl. Die Umweltorganisation lehnt es ab, dass die Entdeckung von Genen oder naturwissenschaftlichen Tatsachen zum Patent erklärt werden kann.

Die Richtlinie zum Schutz biotechnologischer Erfindungen, wie die Biopatentrichtlinie offiziell heißt, wurde im Sommer 1998 vom EU-Parlament beschlossen und hätte eigentlich bis zum Sommer 2000 in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Gegen die Richtlinie gab es von Anfang an große Bedenken und heftige Proteste, daher wurde sie bis jetzt in nur fünf Staaten durchgesetzt.

Nach Erhebungen der Umweltorganisation hat sich die Zahl der Gen-Patente in den vergangenen Jahren dramatisch vervielfacht. Waren 1995 1.579 Anträge auf Patentierung gestellt worden, beliefen sich die Zahlen 2001 auf 4.657. Dabei könne festgestellt werden, wie wichtig eine klare gesetzliche Regelung dieser Materie sei, so Fertl.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich