EU ratifizierte erstmalig internationalen Menschenrechts-Vertrag

Völlig unbemerkt von der Presse ratifiziert die Europäische Union am 23. Dezember 2010 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Erst am 5. Jänner 2011 wurde die Öffentlichkeit darüber informiert.

Flagge der Europäischen Union
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„Erstmalig ist die EU Partei eines internationalen Menschenrechts-Vertrags geworden. Das sind gute Nachrichten zu Jahresbeginn, und ein wichtiger Fortschritt für die Menschenrechte. Mein besonderer Dank gilt der belgischen Ratspräsidentschaft für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die den reibungslosen und erfolgreichen Abschluss des Ratifizierungsprozesses möglich gemacht hat“, hält die für Justiz zuständige EU-Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding heute in einer Aussendung fest.

Auf der enable-Homepage der UNO kann man derzeit ein Foto von dem Ereignis sehen.

Mit der Vertragsunterzeichnung unternimmt die EU „einen weiteren Schritt in Richtung auf das Ziel der Kommissionsstrategie, bis 2020 ein barrierefreies Europa für die rund 80 Millionen Europäer mit Behinderungen zu schaffen (IP/10/1505)“, ist der Aussendung weiter zu entnehmen und es wird darin auf die „EU-Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020“ verwiesen.

Für die österreichische Organisation „Licht für die Welt“ ist die Ratifizierung durch die EU ein „Meilenstein“, so deren Geschäftsführer, Rupert Roninger, der erläutert: „Denn ab sofort müssen alle Entwicklungsprogramme der Europäischen Union Menschen mit Behinderungen einbeziehen.“

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