EU stimmt für Urheberrechtsausnahmen für blinde Menschen

Am 30. April 2014 hat die EU ein Abkommen unterschrieben, das mit den Mitgliedern der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) verhandelt worden war.

Brailleschrift
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Dieses Abkommen, auch Marrakesch Abkommen genannt, sieht Ausnahmen für blinde und sehbehinderte Menschen sowie anderweitig im Umgang mit gedruckten Werken behinderte Menschen vor.

Dieser völkerrechtlich verbindliche Vertrag verpflichtet die Staaten, dieses Übereinkommen in nationales Recht umzusetzen.

Autorisierte Organisationen wie zum Beispiel Blindenverbände oder Bibliotheken sollen dadurch das Recht erhalten, Werke in die für die Zielgruppe geeignete Form zu bringen. Dazu müssen sie nicht die Zustimmung der Rechteinhaber einholen. Auch der grenzüberschreitende Austausch dieser Kopien ist damit gestattet.

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