EU: Urheberrecht

Wie im Mai 2000 in BIZEPS-INFO berichtet, plant die EU gemeinsame Standards des Urheberrechtes. Das Urheberrecht ist für blinde und sehbehinderte Menschen von großer Bedeutung.

In zehn der fünfzehn Mitgliedsstaaten der EU, so auch in Österreich, berücksichtigt das jeweils geltende Urheberrecht nicht die Bedürfnisse von Personen, die Schwarzschrift nicht lesen können. Dies bedeutet, daß vor der Herstellung von Texten in Brailleschrift, auf Kassette oder als Großdruck die Genehmigung der jeweiligen InhaberInnen des Urheberrechts einzuholen sind.

In einem Standpunkt des Rates im Hinblick auf den Erlaß der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft wurde nun festgehalten:

„Die Mitgliedstaaten sollten die Möglichkeit erhalten, Ausnahmen oder Beschränkungen für bestimmte Fälle, etwa für Unterrichtszwecke und wissenschaftliche Zwecke, zugunsten öffentlicher Einrichtungen wie Bibliotheken und Archive, zu Zwecken der Berichterstattung über Tagesereignisse, für Zitate, für die Nutzung durch behinderte Menschen, für Zwecke der öffentlichen Sicherheit und für die Nutzung in Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vorzusehen.“

Nun liegt es an Österreich, eine Ausnahmebestimmung im Sinne der behinderten Menschen zu verfassen.

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