Horst Frehe

EU-Verordnung konsequent umsetzen

Der Vorsitzende des Sprecherrates des Deutschen Behindertenrates (DBR), Horst Frehe, tritt für die konsequente Umsetzung der EU-Verordnung zur diskriminierungsfreien Gestaltung von Projekten, die durch die Europäische Union gefördert werden, ein.

Mit der neuen Verordnung für die Vergabe von Mitteln der Strukturfonds der Europäischen Union sei unmißverständlich klar gestellt worden, dass geförderte Projekte für einen gleichberechtigten Zugang sorgen und diskriminierungsfrei gestaltet werden müssen.

„Dieser Grundsatz muss auch in Deutschland konsequent beachtet werden. Deshalb fordern wir die konsequente Umsetzung dieser Bestimmung, denn die Verordnung regelt eindeutig, dass Diskriminierungen in diesem Bereich von der Europäischen Union nicht mehr akzeptiert werden und Nichtdiskriminierung Teil der Förderbedingungen ist. Vor allem braucht es ein konsequentes Monitoring, um die Umsetzung der Antidiskriminierungsklausel zu überwachen und den Projekten Hilfestellungen zu geben“, forderte Horst Frehe.

Das Aktionsbündnis der deutschen Behindertenverbände – der Deutsche Behindertenrat – hatte bei seiner Vollversammlung am 2. Dezember u.a. deutlich gemacht, dass die Umsetzung dieser neuen Verordnung ein Schwerpunkt der Arbeit des Deutschen Behindertenrates im kommenden Jahr der Chancengleichheit für alle darstellen werde.

„Diese Bindung der Vergabe von Fördermitteln an eine nichtdiskriminierende Umsetzung von Maßnahmen und Projekten ist der richtige Weg, um auf breiter Basis Barrierefreiheit einzufordern und durchzusetzen. Wer also zukünftig Gelder von der Europäischen Union möchte muss sich zwangsläufig auch damit beschäftigen, wie er seine Angebote barrierefrei gestalten muss“, so Horst Frehe vom Deutschen Behindertenrat, „daher empfehle ich allen potentiellen Antragstellern sich schon jetzt mit der Thematik zu befassen, um eine Chance auf zukünftige Förderungen zu haben.“

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