Eugenische Indikation

Es ist höchste Zeit, dass diese Gleichstellung erfolgt.

Integration:Österreich
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Die erlaubte Abtreibung behinderten Lebens bis zum Zeitpunkt der Geburt widerspricht den UN-Menschenrechten und der Bundesverfassung Artikel 7, Absatz 1 von 1997: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.“

Das hat auch Gültigkeit für vorgeburtliches Leben! Es ist höchste Zeit, dass diese Gleichstellung erfolgt. Integration:Österreich unterstützt, dass jetzt endlich diese Ungerechtigkeit (Ungeheuerlichkeit) beseitigt werden soll. Wenn sich Eltern für ein Kind entscheiden, dann sollte das auch Geltung haben – auch wenn sich zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt, dass dieses Kind behindert sein wird. Wir betonen, dass es sich hier um eine gesetzliche Maßnahme handelt, die meinungsbildend wirkt.

Behinderte Kinder sind keine Katastrophe, die es zu vermeiden gilt mit dem Preis des Lebens. Wir sind nicht für Strafverfolgung, aber für eine gesetzliche Klarstellung. Es ist an der Zeit Eltern mit entsprechender Beratung dahingehend zu unterstützen damit für sie das Leben mit einem behinderten Kind nicht die Isolation und Aussonderung bedeuten muss, sondern ein gleichwertiges Anrecht auf alle Bereiche des Lebens sichert: z. B:

  • Pflegegeld ab Geburt eines behinderten Kindes
  • Beratung für Eltern bei einem positiven Testergebnis
  • Möglichkeit des Meinungsaustausches, der Schulung und Beratung durch und mit anderen betroffene Eltern,
  • Rehabilitationsmassnahmen auch für behinderte Kinder
  • Volle Integration für das behinderte Kind und die Familie in allen Lebensbereichen

Pränatale Diagnostik ist eine Tatsache, die ihren Wert nicht in der Abtreibung behinderten Lebens bis zur Geburt hat, sondern im Erkennen von vermeidbaren oder behebbaren Schäden und in weiterer Folge im Einstellen (Trauerarbeit, Versöhnen) auf ein Leben mit einem behinderte Kind. Gesellschaftliche Akzeptanz würde diesen Schritt sehr erleichtern!

Politische Entscheidungsträger haben daher die Aufgabe, in ihren Aussagen und konkreten politischen Handlungen die Voraussetzungen für eine möglichst behindertenfreundliche Gesellschaft zu schaffen. Gesetze müssen die Gleichstellung aller Menschen beinhalten (auch vor der Geburt). Um das zu erreichen braucht es ein grundsätzliches Diskriminierungsverbot behinderter Menschen.

Juristen müssen sich der Verantwortung bewußt sein, dass die Formulierung juristischer Normen und Abwägungen gleichzeitig auch allgemein normenbildend ist.

Humangenetiker als Wissenschaftler müssen sich der möglichen Folgen ihrer Forschungstätigkeit, z. b. konkret der Möglichkeit eines ethisch unverantwortlichen Einsatzes von Forschungsergebnissen bewußt sein; sie müssen Rechenschaft ablegen über die ethische Korrektheit ihrer Angebote und ihrer Gründe.

In der genetischen Beratung Tätige müssen sich ihrer neutralen, nondirektiven Aufgabe der Aufklärung bewußt sein. Es darf nicht Aufgabe genetischer Beratung sein, darauf hinzuweisen, dass behindertes Leben verhindert werden soll. Ethische Erwägungen sollen expliziter Bestandteil genetischer Beratung sein.

Angehörige behinderter Menschen müssen sich der Verantwortung bewußt sein, dass sie in ihren privaten und öffentlichen Äußerungen und Verhaltensweisen die individuelle und öffentliche Vorstellung von einem Leben mit einem behinderten Kind entscheidend mitprägen.

Paare mit Kinderwunsch müssen sich der ethischen Dimension ihrer Entscheidung zu Pränataldiagnostik bewußt sein. „Schwangerschaft auf Probe“ ist keine ethisch akzeptable Option der Familienplanung.

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