Die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) soll ab 1. März 2007 zur Europäischen Grundrechtsagentur (EFRA) werden. Impressionen eines Runden Tisches zu diesem Thema.
Am 26. Jänner 2007 veranstalteten das EUMC, das Bundeskanzleramt (BKA) und der RAXEN Focal Point für Österreich einen Österreichischen Runden Tisch zum Thema „Die Erweiterung des Mandates der Europäischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zur Europäischen Grundrechtsagentur (EFRA)“.
Unter der Moderation von Helmut Strobl, dem österreichischen Mitglieds des Verwaltungsrates berichteten Beate Winkler (Direktorin des EUMC) und Hannes Tretter (Leiter des Ludwig Boltzmann Institutes für Menschenrechte, Direktor des Focal Point für Österreich) über die Arbeit seit der Gründung 1998.
Beate Winkler und Harald Dossi (BKA, Verfassungsdienst) berichteten dann über die Vorstellungen, wie EFRA aussehen und was es konkret tun soll.
Aufbau und bisherige Struktur des EUMC
Das EUMC hat seinen Sitz in Wien. Seine Hauptaufgabe besteht in der Datensammlung und -analyse, um den Organen der EU und den Mitgliedstaaten verlässliche Informationen zu beschaffen, um Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu ergreifen.
Die Daten werden von den nationalen RAXEN Focal Pointerhoben und vom EUMC – nach Durchsicht und Kommentierung durch die Mitgliedstaaten – in vergleichenden Berichten veröffentlicht. Die Vorgangsweise des EUMC war dabei anfangs nicht sehr transparent. So wurden – wie Hannes Tretter berichtete – Berichte der Focal Points oft durch das EUMC geändert, ohne die Focal Points zu informieren. Weiters wurden die Berichte meist sehr spät – und in einigen Fällen gar nicht – veröffentlicht.
Was werden die Aufgaben von EFRA sein
Die Einigung (englisch), die am 4./5. Dezember 2006 am Rat für Inneres erzielt wurde, ist noch sehr vage.
EFRA soll auch in Zukunft Daten sammel, analysieren und den Mitgliedstaaten und EU-Organen als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung stellen. Dafür soll über die nächsten Jahre das Personal von derzeit knapp über 30 MitarbeiterInnen auf 100 erhöht werden.
Auf konkrete Nachfragen, welche Grundrechte EFRA ansehen will, gab es noch recht vage Aussagen.
Es scheint festzustehen, dass Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auch weiterhin einen Schwerpunkt bilden werden. Da in Zukunft der Rat, also die zuständigen EU-MinisterInnen, ein Fünfjahresprogramm vorgeben werden, lässt sich noch nicht sagen, ob die übrigen Gründe des Artikels 13 EG-Vertrag und der Antidiskriminierungs-Richtlinien ebenfalls besondere Aufmerksamkeit erhalten werden.
Die Mitgliedstaaten, die EU-Kommission und der juristische Dienst des Rates haben auch unterschiedliche Meinungen, ob es möglich ist, die Asyl- und Migrationspolitik zu umfassen.
Dialog mit der Zivilgesellschaft
Beate Winkler betonte, dass ein regelmäßiger Dialog mit Nichtregierungsorganisationen (NRO) stattfinden soll. Die Auswahl der Organisationen scheint noch nicht festzustehen, Helmut Strobl deutete an, es werde sich wahrscheinlich um Dachverbände handeln, die Vereine aus mehreren Mitgliedstaaten vertreten. Für NRO besteht also besonders über die EU-weite Dachverbände die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen. Die rein geographische Nähe bietet österreichischen Organisationen nur einen geringen Vorteil. Da EFRA für die gesamte EU zuständig ist, muss sie selbst den Anschein der Bevorzugung einzelner Staaten, insbesondere des Sitzstaates, strikt vermeiden. Aufgrund des baldigen Arbeitsbeginns am 1. März 2007 sollte aber das Angebot zur Zusammenarbeit möglichst bald deponiert werden.