Die Europäische Kommission hat am 1. Juni bekannt gegeben, dass sie 2007 zum Jahr der Chancengleichheit erklärt.
Unter diesem Titel stellt sie 13,7 Millionen Euro zur Verfügung, die im Sinne der beiden Antidiskriminierungs-Richtlinien für die Förderung folgender vier Themen zur Verfügung stehen sollen:
- Sensibilisierung für das Recht auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung;
- eine Debatte um Möglichkeiten anzuregen, die Teilnahme an der Gesellschaft zu stärken;
- die Anerkennung von Vielfalt und
- Respekt und Toleranz, um eine Gesellschaft mit stärkerem Zusammenhalt zu fördern.
Weiters soll eine Machbarkeitsstudie klären, ob das bestehende Antidiskriminierungsrecht ergänzt werden soll. Eine hochrangige ExpertInnengruppe wird darüber hinaus beauftragt, Wege zur Verbesserung der sozialen Integration und Arbeitsmarktbeteiligung von Minderheiten zu erörtern.
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