33. Woche 2026 – Barrierefrei angeln in Villach
Am Drauradweg in Villach gibt es diesen rollstuhlgerechten Angelplatz. Er gehört zum Revier des Fischereivereins Äsche. Vor zwei Jahren berichteten …
Dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, ist an sich nicht außergewöhnlich. Dass dies jedoch gegen 22 der 27 EU-Staaten - darunter auch Deutschland und Österreich - gleichzeitig geschieht, verdient Beachtung.
Genau das ist nun passiert: Die Kommission leitete gegen fast alle EU-Staaten ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die neuen EU-Vorgaben unter anderem zur Entgelttransparenzrichtlinie und weiters zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen nicht fristgerecht umgesetzt haben. Als erster Schritt wurden nun Aufforderungsschreiben versandt.
Wie das European Network on Independent Living (ENIL) am 30. Juli 2026 berichtete, war die Frist für die Überführung in nationales Recht abgelaufen. (Umsetzungsfrist: 19. Juni 2026)
Laut ENIL ist die konsequente Umsetzung der Richtlinien zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen von Bedeutung, um die Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Praxis durchzusetzen. Nur durch starke und weisungsfreie Gleichbehandlungsstellen können Betroffene effektiver gegen Diskriminierung vorgehen und ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe geltend machen.
Im Zentrum der Vertragsverletzungsverfahren gegen 22 EU-Mitgliedstaaten stehen zwei im Jahr 2024 verabschiedete Vorgaben: Die Richtlinie (EU) 2024/1499 Standards für Gleichbehandlungsstellen, die Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung, Religion sowie Behinderung (speziell im Bereich der Beschäftigung) behandelt, sowie die Richtlinie (EU) 2024/1500 zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen.
Diese Rechtsvorschriften sollen sicherstellen, dass nationale Gleichbehandlungsstellen nicht nur existieren, sondern über verbindliche Mindeststandards verfügen. Zu den Anforderungen gehören: Unabhängigkeit, Ressourcen, Befugnisse um Betroffene bei Diskriminierungsfällen aktiv zu unterstützen und eigene Ermittlungen durchzuführen sowie barrierefreie Zugangsmöglichkeiten zu den Angeboten und Verfahren.
Die betroffenen 22 EU-Mitgliedstaaten haben nach Erhalt der formellen Aufforderungsschreiben nun in der Regel zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen nachzuweisen. Trotz der bemerkenswert hohen Zahl der aktuell betroffenen EU-Staaten sind Vertragsverletzungsverfahren am Ende des Tages nichts Seltenes.
Laut Wiener Zeitung war allein Österreich seit seinem EU-Beitritt 1995 bis 2024 in über 1.000 solcher Verfahren verwickelt (derzeit stehen wir bei rund 1.150 Verfahren). Außer ein paar Dutzend sind von Österreich inzwischen alle positiv abgeschlossen.
Zur Einordnung: In Summe hat die Europäische Kommission gegen EU-Staaten bisher mehr als 25.000 Verfahren eingeleitet. Bei den EU-Vertragsverletzungsverfahren liegt Österreich im oberen Mittelfeld, zeigte die Wiener Zeitung auf.
In den allermeisten Fällen mit Österreich geht es dabei schlicht darum, dass Richtlinien zu spät (d. h. nicht in allen Bundesländern und auf Bundesebene rechtzeitig beschlossen) oder nur unvollständig in nationales Recht gegossen wurden.
Laut Wiener Zeitung musste Österreich wegen Verweigerung der Umsetzung von EU-Vorgaben bisher noch nie eine Strafe an die EU zahlen. Manches Mal mussten gesetzliche Regelung allerdings geändert werden – meist freiwillig; manches Mal aber auch erst nach einer Klage durch die Europäische Kommission.
Siehe: Parlament zu Vertragsverletzungsverfahren, EU-Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren
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Am Drauradweg in Villach gibt es diesen rollstuhlgerechten Angelplatz. Er gehört zum Revier des Fischereivereins Äsche. Vor zwei Jahren berichteten …