Vertretung behinderter Menschen im WSA offensichtlich nicht erwünscht
Anfang Mai war der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU für die kommende Funktionsperiode von vier Jahren zu beschicken. Der WSA versteht sich als Sprachrohr der organisierten Bürgergesellschaft auf europäischer Ebene. Dazu zählt neben den Gruppen der Arbeitgeber oder Verbraucher auch die Gruppe der Menschen mit Behinderungen. Für Österreich ist diese Zahl mit rund 800.000 Menschen anzunehmen. Österreich ist im WSA mit 12 Mitgliedern vertreten, und allein aus repräsentativen Erwägungen – ein Mitglied vertritt ca. 8 % der Bevölkerung – müsste eigentlich ein Mitglied ein Behindertenvertreter sein.
Sozialminister Herbert Haupt unterstützte nachdrücklich die Nominierung eines EU-Experten der ÖAR für die kommende Funktionsperiode von vier Jahren. Obwohl die ÖAR noch nicht offiziell davon in Kenntnis gesetzt wurde, soll die Entscheidung des Bundeskanzlers für die Neubesetzung des WSA schon Anfang Mai gefällt worden sein – es bleibt alles beim Alten, die Vertretung behinderter Menschen in diesem Gremium ist offensichtlich seitens des Kanzlers weiterhin nicht erwünscht.
Schweden und Spanien hingegen haben die Wichtigkeit einer solchen Vertretung bereits in der letzten Funktionsperiode des WSA erkannt und Behindertenvertreter nominiert. Die Nominierung wäre ein wichtiges Signal für 2003 gewesen, denn immerhin steht das „Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen“ auch ganz im Zeichen von Mitsprache, Gleichberechtigung und Teilhabe.