Europäisches Parlament stimmt für Stärkung der geplanten Gleichstellungsrichtlinie

Mit 360 Pro- gegen 227 Contra-Stimmen nahmen die Abgeordneten die Änderungsvorschläge überraschend klar an. Nun sind wieder die anderen EU-Gremien am Zug.

Flagge Europäische Union
Europäische Union

Der Richtlinien-Entwurf aus dem Jahr 2008 soll Diskriminierungen aufgrund der Religion und Weltanschauung, der Behinderung, der sexuellen Orientierung und des Alters auch außerhalb der Arbeitswelt verbieten und Sanktionen vorsehen.

Die bisherigen Verhandlungen verliefen sehr kontroversiell. Einige Staaten bestritten die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer solchen Richtlinie grundsätzlich. Es ist umso erfreulicher, dass die Abgeordneten die Richtlinie nicht nur grundsätzlich befürworten, sondern auch Vorschläge für einige Verbesserungen gemacht haben. Die folgenden stechen bereits bei einer ersten Durchsicht heraus:

  • Das Europäische Parlament (EP) weist deutlicher auf internationale Konventionen wie die für Kinder und Menschen mit Behinderung hin.
  • Der Schutz vor Diskriminierung durch Assoziierung (Angehörigenschutz) wird ausdrücklich angesprochen.
  • Der Europäische Gerichtshof hatte erst letztes Jahr festgestellt, dass Menschen, die aufgrund eines geschützten Merkmals eines/einer Angehörigen benachteiligt werden, ebenfalls von den Antidiskriminierungs-Richtlinien geschützt sind.
  • Die ausdrückliche Regelung in einer Richtlinie erhöht die Rechtssicherheit.
  • Das EP schlägt weiters vor, Barrieren im Verkehr und beim Zugang zu Gebäuden ausdrücklich als Diskriminierungen aufgrund der Behinderung zu nennen.
  • Die Verweigerung einer medizinischen Behandlung aufgrund des Alters wird ebenfalls als Beispiel für Diskriminierung erwähnt.
  • Schließlich wird auch Mehrfachdiskriminierung EU-rechtlich erstmals definiert.
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich