Europarat erkennt Notwendigkeit, Gebärdensprachen zu schützen!

Der Europarat hat am 1. April in seiner Nachmittagssitzung eine zukunftsweisende Entscheidung für den Umgang mit Gebärdensprachen getroffen.

Gebärdensprachdolmetschin
BIZEPS

Vorgeschichte: Die Charta für Regional- und Minderheitensprachen des Europarats (44 Mitgliedsländer, siehe Homepage) ist das derzeit wichtigste Dokument zum Schutz von Minderheitensprachen. In ihr wurden jedoch die Gebärdensprachen Europas vollkommen vergessen. Das Dokument wurde in den vergangenen Jahren als nicht relevant für die Gebärden-sprachen angesehen nach dem mehrere Mitgliedsländer, u.A. Großbritannien, versucht hatten, ihre nationale Gebärdensprache auf die (durch jedes Land selbst zu bestimmende) Liste der durch die Charta geschützten Sprachen zu stellen.

Der Europarat hat daher im Jahr 2000 – möglicherweise durch Erkennen seiner Fehleinschätzung und fälschlicherweise erfolgten Ausgrenzung von Gebärdensprachen aus dem Wirkungsbereich der Charta – eine Recommendation Nr. 1492 Rights of national minorities (siehe gesamtes Originaldokument), verabschiedet.

Darin wird in Punkt 12.xiii dem Ministerrat empfohlen: „give the various sign languages utilised in Europe a protection similar to that afforded by the European Charter for Regional or Minority Langu-ages, possibly by means of the adoption of a recommendation to member states;”

Der britische Abgeordnete Malcolm Bruce hat 2003 als Berichterstatter für das Commitee on Legal Affairs and Human Rights einen gut recherchierten Bericht über den Schutz der Gebärdensprachen in den Mitgliedsländern des Europarates eingebracht. (siehe gesamter Bericht im Original)

Am 1. April wurde über diesen Bericht und die darin empfohlenen Maßnahmen abgestimmt. Die parlamentarische Versammlung des Europarats hat diesen Text angenommen (siehe Originaltext). Es wurde beschlossen, dass rechtliche Werkzeuge notwendig sind, „um die Rechte der Gebärdensprachbenützerinnen am europäischen Kontinent zu sichern.”

Es soll nun entweder ein eigenes Instrumentarium entwickelt werden oder aber ein Zusatzprotokoll zur bestehenden Rechtstexten für Minderheitensprachen geschaffen werden. Das bedeutet, dass der Europarat den Gebärdensprachen Europas einen gleichwertigen Schutz zukommen lassen will wie anderen Minderheitensprachen.

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