European Accessibility Act in Deutschland umsetzen

Inklusion ist kein Schönwetter-Konzept, schreibt Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Deutsche BundesbehindertenbeauftragtenJürgen Dusel
Jürgen Dusel

Die Probleme einer Gesellschaft, die in „normalen Zeiten“ teilweise übersehen oder verdrängt werden, zeigten sich überdeutlich in Krisenzeiten, so der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Verpflichtung privater Anbieter von Produkten und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit nannte Dusel einen „Dauerbrenner“. Aktuell werde hierzu innerhalb der Bundesregierung die Umsetzung des sogenannten European Accessibility Acts (EAA) verhandelt.

„Meine Forderung ist: Der European Accessibility Act muss eindeutig im Sinne der Menschen mit Behinderungen umgesetzt werden. Das heißt, dass Video-on-Demand-Angebote und Streaming-Plattformen genauso barrierefrei sein müssen wie Geld- und Ticketautomaten oder E-Books – um nur ein paar Beispiele zu nennen“, betonte Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Der EAA werde auch eine große Rolle beim „European Inclusion Summit“ spielen, zu dem Dusel am 17. November 2020 einlädt: „Im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft, die die Bundesrepublik derzeit innehat, wollen wir mit Gästen aus Deutschland und ganz Europa über den Stand der Inklusion in Europa diskutieren und uns über Erfahrungen in den Mitgliedsstaaten austauschen. Das Ganze wird digital stattfinden und per Livestream übertragen.“

Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland, liege das Ziel trotz vieler Um- und manchmal auch Irrwege klar vor Augen. „Inklusion ist kein Schönwetter-Konzept, das dann umgesetzt wird, wenn es uns gut geht und wir viel Zeit haben. Wir müssen beständig daran weiterarbeiten.“

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