Das Europäische Patentamt in München hat ein Patent auf ein Mittel zum "humanen Töten von Säugern" in seiner bestehenden Form zurück gewiesen.
Dieser Schutz auf das als „Killer-Cocktail“ kritisierte Präparat hatte auch die Anwendung am Menschen einbezogen, berichtet heute die DPA.
Die zuständige Kammer des Amtes gab am Dienstag (23.5.) mehreren Einsprüchen statt, die das Patent (EP 0516811 B) als „sittenwidrig“ und im Widerspruch zur Europäischen Menschenrechtskonvention bezeichnet hatten. Damit ist in diesem Jahr bereits ein viertes Patent des Europäischen Patenamtes in die Schlagzeilen geraten.