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Euthanasie wendet sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden

Weber: "Der Fall des jungen Vincent Humbert, der nach einem Unfall schwer behindert war und die Diskussion in Frankreich ausgelöst hatte, darf niemals das Recht auf Tötung ermöglichen."

„Die Neuregelung der Sterbehilfe in Frankreich durch das französische Parlament widerspricht der unveräußerlichen und unteilbaren Würde jedes Menschen während der gesamten Dauer seines Lebens und dem im Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten Recht auf Leben, welches das Verbot der Tötung einschließt“, sagt Univ.-Prof. Dr. Germain Weber, Präsident der Lebenshilfe Österreich.

Grundlegende ethische Entscheidungen besitzen den Charakter, dass sie nicht durch außerordentlich schwere Einzelfälle alleine getroffen werden können. Gerne bringen Befürworter der Euthanasie solche Beispiele und versichern, dass man sich an genaue Grenzen bei einer allfälligen Reform halten wolle. Diese Grenzen aber sind schwer zu ziehen und verschwimmen von Fall zu Fall. Die Gefahr von Schlupflöchern ist größer als die Verlässlichkeit, durch gesetzliche Vorgaben ’nur‘ Einzelfälle in Betracht zu ziehen. Allzu oft neigen auch Vertreter einer utilitaristischen Philosophie zu Lösungsansätzen, die Menschenwürde und Menschenrechte nicht beachten“, ist Prof. Weber überzeugt.

„In der Folge werden die Hemmschwellen immer niedriger. Ein alter oder behinderter Mensch, der den Nachkommen durch Pflegebedarf einen Urlaub verunmöglicht, kann schon bald zum ‚Objekt‘ solcher Überlegungen werden. Eine Legalisierung der aktiven Sterbehilfe kann dazu führen, dass sich alte, schwerstkranke und behinderte Menschen zukünftig für ihr Dasein rechtfertigen müssen. Und es wird wohl immer schwieriger für sie, die Hilfe einzufordern, die sie benötigen“, betont Weber.

„Auch zeigt uns die rezente Geschichte, was geschehen kann, wenn eine solche ‚Box‘ unüberlegt geöffnet wird. Die Euthanasie – in Deutsch übrigens mit ‚leichtem, schönem oder sanftem Tod‘ zu übersetzen – wurde bekanntlich unter dem NAZI-Regime legal und systematisch auf bestimmte Menschengruppen, die man ‚Minderwertige‘ bzw. ‚Ballastexistenzen‘ nannte, angewendet. Auch Menschen mit Down Syndrom wurden zu Opfern dieser Ausrottungsmaschinerie!“ erläutert Werber.

„Die Euthanasie-Debatte wird heute sicherlich nicht mehr auf dem Hintergrund einer längst als wissenschaftlich obsoleten ‚Degenerationstheroie‘ geführt. Aber welche Theorie wird heute in Zusammenhang mit der Propagierung von Euthanasie benutzt, wobei das Resultat – die Tötung – unverändert bleibt? Wird sich diese Theorie möglicherweise 100 Jahre später als ähnliche Sackgasse wie jene der Degenerationstheorie erweisen, also wieder einmal ein großer Irrtum? Welche wissenschaftlichen Autoren von heute werden dann möglicher zur Entlastung herangezogen? Ja, was sind die Elemente des heutigen Zeitgeistes, der einige Länder in die Richtung der Euthanasie geführt hat?“ fragt der Präsident der Lebenshilfe Österreich.

Die Lebenshilfe Österreich lehnt Handlungen, Entscheidungen und Unterlassungen, die direkt die Beendigung des Lebens zum Ziel haben ab. Solche Maßnahmen wenden sich nicht gegen das Leiden, sondern gegen die Person des Sterbenden. Vielmehr betrachtet die Lebenshilfe Österreich den Ausbau und die Förderung der Palliativmedizin als dringende Aufgabe der Gesellschaft.

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