Evaluierung des Oö. Chancengleichheitsgesetzes setzt auf intensive Einbeziehung der Betroffenen

Affenzeller: "Vorbildliches Vorgehen von Sozialreferent LH-Stv. Ackerl!"

Ortschild mit Aufdruck Oberösterreich
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Im heutigen Sozialausschuss hat Landeshauptmannstellvertreter Josef Ackerl einen Zwischenbericht über die Evaluierung des seit 2008 geltenden oberösterreichischen Chancengleichheitsgesetzes (Oö.ChG) präsentiert.

„Mit diesem Gesetz konnte ein Meilenstein in der Behindertenpolitik für Menschen mit Beeinträchtigungen in Oberösterreich gesetzt werden“, ist der Vorsitzende des Sozialausschusses im Oö. Landtag, LA Hans Affenzeller, überzeugt.

Mit einer vom Institut für Soziologie an der Johannes-Kepler-Universität Linz durchgeführten Studie soll überprüft werden, ob die ursprünglich formulierten Ziele mit dem In-Kraft-Treten des Oö. Chancengleichheitsgesetzes tatsächlich auch so realisiert werden konnten.

Ein eigens eingerichteter Fachbeirat, bestehend aus den unterschiedlichen Interessensgruppen, unterstützt beratend die Universität in der Konkretisierung der zu evaluierenden Themenfelder und der Evaluationskriterien. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Steuerung und Planung der Versorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen, der Prozessablauf von Leistungszuweisungen, die Möglichkeit der Mitbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Interessensvertretungen sowie Beitragsleistungen durch KundInnen.

„Mit dieser Vorgehensweise beweist der Sozialreferent in der oö. Landesregierung, LH-Stv. Ackerl, einmal mehr, wie wichtig ihm die Einbeziehung der betroffenen Menschen in die Gesetzgebungs- und -umsetzungsprozesse ist!“, so Affenzeller. Denn bereits in die Erarbeitung des Entwurfes für das österreichweit wegweisende Oö. Chancengleichheitsgesetz waren Menschen mit Beeinträchtigungen bzw. ihre InteressensvertreterInnen von Anfang an eingebunden.

Wermutstropfen bei der Umsetzung des mittlerweile beinahe vier Jahre alten Gesetzes ist das langsame Tempo, in dem viele der guten, gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen verwirklicht werden können. „Die budgetären Entwicklungen der letzten Jahre – vom Bund abwärts – haben die notwendigen, bedarfsorientierten Ausbauaktivitäten des Sozialressorts empfindlich gebremst, teilweise sogar gänzlich gestoppt!“ so Affenzeller.

„Es stimmt nachdenklich und traurig, wenn es uns einerseits gelingt, ein Gesetz zu beschließen, das offensichtlich die Antworten auf alle Fragen und Bedürfnisse der betroffenen Menschen beinhaltet, wenn andererseits hinten und vorne das Geld fehlt, um dieses Gesetz, diese Antworten dann mit Leben zu erfüllen!“ Eine sozial gerechte Vermögenssteuer für Millionäre zur Finanzierung derart notwendiger Leistungen ist daher ein Gebot der Stunde.

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