blinder Mann mit Blindenführhund

Experiment „Häftlinge als Ausbildner für Blindenhunde“ wird am Verhandlungstisch neu diskutiert

ÖBSV führt Erfolgsdialog zum Wohle der blinden und sehbehinderten Menschen in Österreich

„Der ÖBSV steht dem Vorschlag des Abg. z. NR Werner Miedl (ÖVP), wonach die Ausbildung von Führhunden nach dem Vorbild von US-Bundesstaat Ohio in Haftanstalten erfolgen möge, tendenziell positiv gegenüber“, betont Klaus Martini, Präsident des Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (ÖBSV) und Vizepräsident der ÖAR.

„Wenn zu diesem Zweck Know-how von Außen zugekauft wird, sind unter gewissen Umständen auch verurteilte Straftäter als Ausbildner denkbar, zuvor sollten diese aber auf ihre psychische Eignung untersucht werden“, fährt Präsident Martini, der selbst im Jahre 1987 die Professionalisierung der Ausbildung von Führhunden in Österreich mitbegründet hat, fort.

Ausbildung der Führhunde in Haftanstalten wenig praxisgerecht
Im Rahmen des umfangreichen Ausbildungscurriculums eines Führhundes muss dieser in verschiedenen Alltagssituationen seine Eignung unter Beweis stellen. So sind etwa auch zahlreiche Ausgänge im Stadtgebiet unerlässlich, damit der Führhund den blinden Menschen auch tatsächlich im Alltag führen kann: „Wie dies nun in der Praxis durch Straftäter, die als Trainer mit den Hunden frei durch die Stadt spazieren, geschehen kann, ist jedoch schwer vorstellbar“, bekräftigt Martini. Außerdem sei nachweislich nicht jeder Hund aus dem Tierheim, wie im Miedl-Vorschlag angedeutet, als Blindenhund geeignet.

Konstruktiver Dialog eingeleitet

„Grundsätzlich begrüßt der ÖBSV den Vorschlag, weil damit auch die Kosten eines Hundes für Betroffene gesenkt werden könnten. Der ÖBSV als größte Blindenselbsthilfeorganisation in Österreich ist bereit, in weiteren Verhandlungen sein profundes Know-how einzubringen“, konstatiert Präsident Martini.

„Ich freue mich, mit dem ÖBSV bezüglich meines Vorschlags in einen konstruktiven Dialog treten zu können“, betont der Abg. z. NR Werner Miedl im Gespräch mit ÖBSV Pressesprecher Dr. Rainer Kavalir. Er lädt den ÖBSV daher an den Verhandlungstisch, sobald eine Stellungnahme über die Durchführbarkeit der Maßnahme an den Haftanstalten, die bereits beim Justizministerium in Auftrag gegeben wurde, vorliegt:
„Ohne Einbindung des ÖBSV werden in dieser sensiblen Causa keine weiteren Schritte gesetzt“, verspricht Miedl abschließend.

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