Stellungnahmen können bis 3. März erfolgen - Beschlussfassung im Wiener Landtag vor dem Sommer
Das externe Begutachtungsverfahren für den Entwurf der Novelle der Wiener Bauordnung startet am kommenden Montag, den 20. Jänner.
In das Verfahren sind der Bund, Kammern und Interessenvertretungen eingebunden. Des Weiteren wird der Entwurf an alle Wiener BezirksvorsteherInnen zur Stellungnahme übermittelt. Ab Montag, den 20. Jänner, bis einschließlich 3. März liegt der Entwurf in allen Magistratischen Bezirksämtern zur allgemeinen Einsicht auf.
Innerhalb dieses Zeitraums besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme dazu abzugeben. Im Anschluss an die Einarbeitung allfälliger Änderungen wird die Novelle der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Nach Behandlung im Wohnbauausschuss soll die Novelle vom Landtag – voraussichtlich noch vor dem Sommer – beschlossen werden.
Der Entwurf der Bauordnungsnovelle ist auch auf wien.at – dem offiziellen Internetportal der Stadt Wien ab sofort zur Einsichtnahme bereit gestellt. Allfällige Stellungnahmen können auch per E-Mail an post@ma64.wien.gv.at an die für die Logistik des Baurechts zuständige MA 64 übermittelt werden.
„Die Novelle der Bauordnung umfasst eine Reihe von gezielten Maßnahmen und Neuerungen, die wesentliche Verbesserungen für die Wienerinnen und Wiener mit sich bringen“, hält Wiens Wohnbaustadtrat Michael Ludwig fest. Neben grundsätzlichen Verfahrenserleichterungen und gezielten Vereinfachungen für BauwerberInnen – jedoch ohne die Rechte der AnrainerInnen einzuschränken – stehen insbesondere drei wesentliche Schwerpunkte im Mittelpunkt, wie Ludwig betont: „Die vorliegende Novelle der Bauordnung bringt zahlreiche Verbesserungen im Bereich der Ökologie und der Sicherheit. Außerdem werden durch klare gesetzliche Regelungen wichtige Maßnahmen gesetzt, um kostengünstiges Bauen und Wohnen zu unterstützen und zu forcieren. Und wir schaffen auch Regelungen, die den weiteren Ausbau der Wohn- und Lebensqualität sicherstellen“.
So werden durch die Novellierung der Wiener Bauordnung inklusive dem Wiener Kleingartengesetz unter anderem Erleichterungen bei der Wohnraumschaffung erreicht und durch konkrete Bestimmungen, wie etwa die Widmungskategorie „förderbarer Wohnbau“ oder befristete Baulandwidmungen, ansteigenden Preisentwicklungen gezielt entgegengewirkt. „Zudem werden etwa durch den Entfall der Notkamin-Verpflichtung oder die Flexibilisierung der Stellplatzverpflichtung wichtige Einsparungen bei den Baukosten erreicht“, erklärt Wohnbaustadtrat Ludwig in Zusammenhang mit dem ebenfalls vorliegenden Entwurf einer Novelle zum Wiener Garagengesetz. …
Erleichterungen für Aufzugszubauten
Zur barrierefreien Erschließung bestehender Gebäude werden auch Aufzugszubauten – sofern mit dem Stadtbild vereinbar – erleichtert. In Zukunft werden Bewilligungen für Aufzugszubauten auch dann zu erteilen sein, wenn sie über eine Baufluchtlinie in eine gärtnerisch auszugestaltende Fläche ragen.