Fachgespräch von Monitoringausschuss und Behindertenanwaltschaft befasst sich mit Persönlicher Assistenz

Persönliche Assistenz ermöglicht Unterstützung für Menschen mit Behinderungen, ohne sie zu bevormunden. Um Selbstbestimmung zu realisieren, müssen Bund und Länder an einem Strang ziehen.

Hansjörg Hofer (Behindertenanwalt), Susanne Auer-Mayer (Universität Salzburg) und Martin Ladstätter (Monitoringausschuss) sitzen an einem Tisch vor eine Präsentation auf der steht Persönliche Assistenz und schauen in die Kamera
BIZEPS

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hält in Artikel 19 das Recht auf Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft fest. An dieser Stelle wird auch auf die Notwendigkeit der Persönlichen Assistenz verwiesen, die die Ausgrenzung und Isolation von Menschen mit Behinderungen in unserer Gesellschaft verhindern kann.

„Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen notwendige Unterstützung erhalten, damit sie ihr Leben selbstbestimmt und unabhängig führen können. Dabei bestimmen Menschen mit Behinderungen selbst, wo und wie sie die Assistenzleistung in Anspruch nehmen wollen“, erläutert Martin Ladstätter, stv. Vorsitzender des Monitoringausschusses. Der Unabhängige Monitoringausschuss überwacht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Österreich.

Nur ein umfassendes und bedarfsgerechtes Modell der Persönlichen Assistenz kann schließlich auch zum Abbau von veralteten Heimstrukturen führen. Durch Persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen ihre Wohnform selbst bestimmen und werden nicht mehr in Betreuungseinrichtungen gedrängt.

Bereits 2011 verwies der Monitoringausschuss in seiner Stellungnahme zur Persönlichen Assistenz darauf, dass bundeseinheitliche Regelungen dringend erforderlich sind. Der Unabhängige Monitoringausschuss begrüßt die im Regierungsprogramm festgehaltenen Bestrebungen, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen zur Persönlichen Assistenz in allen Lebensbereichen und unabhängig von der Art der Behinderung zu schaffen.

„Der Monitoringausschuss hofft daher, dass Bund und Länder gemeinsam an einem Strang ziehen. Nur so bekommen Menschen mit Behinderungen überall in Österreich auch die gleiche, ihnen zustehende Leistung.“, so Ladstätter.

Monitoringausschuss und Behindertenanwaltschaft initiieren Fachgespräch

In Zusammenarbeit mit der Behindertenanwaltschaft findet heute ein Fachgespräch zur Persönlichen Assistenz statt. Ziel ist der Austausch mit Expert*innen, um zu erörtern, wie ein umfassendes und bundeseinheitliches System zur Persönlichen Assistenz aussehen muss.

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