Fachtagung beschäftigte sich mit selbstbestimmtem Leben

Am 5. Juli 2019 fand in Velden eine Fachtagung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen statt.

rnst Kocniz, Christine Steger, Franz-Joseph Huainigg, Nicolette Blok, Christian Gepard, Isabella Scheiflinger, Mark Wassermann, Thomas Cik, Andreas Jeitler, Martin Kahlig, Kristof Widhalm, Rita Koder, Lisa Taschek
Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung

Thema war „Selbstbestimmtes Leben – auch für Menschen mit hohem Assistenz- und/oder Pflegebedarf?“. Neben dem ehemaligen Nationalratsabgeordneten Franz-Joseph Huainigg und Rechtsanwalt Christian Gepart war auch Christine Steger, Vorsitzende des Unabhängigen Monitoringausschusses, als Referentin bei dieser Fachtagung der Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung in Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Beratungs-, Mobilitäts- und Kompetenzzentrum (BMKz) geladen.

Steger erörterte in ihrem Vortrag die Möglichkeiten der Persönlichen Assistenz und verdeutlichte das Recht auf eine unabhängige Lebensführung. Dieses ist in Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben.

„Menschen mit Behinderungen müssen NICHT in einer besonderen Wohnform, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, leben“, betont Steger. Österreich müsse als Vertragsstaat der Konvention dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen Unterstützungsdienste, wie Persönliche Assistenz, nützen können: „Diese Dienste unterstützen beim Leben in der Gemeinschaft und befördern somit Inklusion.“

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