Fahrtendienst Mertz klagt die Stadt Wien

Die Wiener Fahrtendienstfirma Mertz hat die Stadt Wien auf 768.733 Euro Schadenersatz verklagt, berichtet das Wirtschaftsblatt.

Fahrtendienst Haller
BIZEPS

Im Jahr 1999 ging mit der Krise rund um den Fahrtendienst Haas die Stadt Wien auf die Suche nach neuen Vertragspartnern zur Erledigung der Regelfahrten für 1.500 behinderte Menschen in Wien. Der Fahrtendienst Haas wollte aufgrund gestiegener Kosten eine Nachverhandlung mit der Stadt Wien erreichen, was die Stadt kategorisch ablehnte.

Das Unternehmen musste schlussendlich den Betrieb vollkommen einstellen, die Stadt Wien benötigte kurzfristig neue Vertragspartner. Diese schwache Verhandlungsposition ermöglichte es einigen Unternehmen, deutlich höhere Tarife mit der Stadt zu vereinbaren, da die abgeschlossenen Verträge eine umfangreiche Nachverrechnungsklausel beinhalteten.

Schließlích wurden die ehemaligen Haas-Tarife um 86 (!) Prozent erhöht, ohne eine Festschreibung von überprüfbaren Qualitätskriterien. Ein Umstand, der bis jetzt – also 5 Jahre später – noch immer nicht behoben wurde.

Dem Unternehmen Mertz wurde später „nur“ eine Erhöhung der Tarife um 42 % zugestanden. „Die Stadt Wien hat mich fast in den Ruin getrieben“, sagt Andreas Mertz gegenüber dem Wirtschaftsblatt. „Wäre ich gleichbehandelt worden, wäre der Ausgleich nicht notwendig gewesen.“

Die anderen Unternehmen haben damals, um mehr Beförderungen übernehmen zu können, Investitionen durch Fahrzeugankäufe aus der Haas-Konkursmasse machen müssen, erläutert das Wirtschaftsblatt die unterschiedliche Behandlung der Unternehmen.

Mitte Juni 2004 platzten die Vergleichsgespräche mit dem Unternehmen Mertz. Peter Hacker, Geschäftsführer des nunmehr zuständigen „Fonds Soziales Wien“ erläutert im Wirtschaftsblatt die Gründe dafür: „Die Stadt Wien hat Mertz 150.000 Euro angeboten, noch am gleichen Tag wurden die Verhandlungen von ihm aber abgebrochen.“

Mertz hat nun – laut Wirtschaftsblatt – am 29. Juni 2004 eine Zivilklage gegen die Stadt wegen Verletzung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Gleichheitsgrundsatzes eingebracht.

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