Es kostet seit 1996 von Jahr zu Jahr weniger, und zwar genau um jenen Betrag, um den jeweils die Pensionen valorisiert worden sind. Das allein macht in Summe weit mehr als 10% aus.
Bedingt durch die jährlich angestiegene Summe der Lohnkosten ist auch der Betrag angestiegen, der in Form eines Zuschlags bei der Krankenversicherung zur Finanzierung der Pflegevorsorge verwendet wird.
Durch eine jährliche Steigerung um 4,3% verblieben so im Zeitraum von 1993 bis 2000 durchschnittlich 420 Millionen Schilling pro Jahr als Überschuß im Budget.
Durch eine sogenannte Ruhendstellung des Pflegegeldes (tritt dann ein, wenn sich ein Pflegegeldbezieher im Spital aufhält oder einen Kuraufenthalt absolviert) werden durchschnittlich 10 – 15% der Gelder nicht ausbezahlt.
Im Jahr 2002 wurden vom Bund 1,166 Milliarden Euro, von den Ländern 243 Millionen Euro an Pflegegeldern ausbezahlt, insgesamt sind dies 1,409 Milliarden Euro.
Wenn alle Leistungen nach den Pflegegeldgesetzen von sogenannten professionellen Anbietern abgedeckt werden sollten, wäre dazu ein jährlicher Betrag von rund 7,28 Milliarden Euro (rund 100 Milliarden Schilling) notwendig. Das würde eine Verteuerung um mehr als das Fünffache (!) bedeuten.
Allein in den Jahren 1994 – 1996 lag der tatsächliche Mehraufwand um 3,6 Milliarden Schilling niedriger als er von Fachleuten eingeschätzt wurde.