Falschparken auf Behindertenparkplatz bleibt in Deutschland Schnäppchen

Das Falschparken auf einem Schwerbehindertenparkplatz in Deutschland bleibt weiterhin ein europaweites Schnäppchen, denn die dafür vorgesehene Bestrafung erhöht sich lediglich von 35 auf 55 Euro. Die jetzt in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) soll mehr Gerechtigkeit und Sicherheit im Straßenverkehr schaffen.

Behindertenparkplatz
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Leider wurden Menschen mit Behinderungen im Straßenverkehr wieder mal nur unzureichend berücksichtigt, kritisiert die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL).

„Diese lächerliche Erhöhung für das unerlaubte Abstellen eines Autos auf einem Schwerbehindertenparkplatz wird keinerlei Lenkungswirkung zeigen. Nur eine abschreckende Summe wie in vielen anderen EU-Staaten weit über 150 Euro hinaus sowie eine schnelle und konsequente Bestrafung dieses vermeintlichen Bagatell-Deliktes kann hier eine Verbesserung herbeiführen“, stellt Alexander Ahrens von der ISL-Geschäftsführung fest.

Weiter führt Ahrens aus: „Viele Autofahrer*innen glauben, dass von einem falschgeparkten Auto keine Gefahr ausgehe. Wer einen Schwerbehindertenparkplatz blockiert, stiehlt parkberechtigten behinderten Menschen das Recht auf einen wichtigen Nachteilsausgleich und nimmt ihnen damit die Möglichkeit, sicher und ohne Lebensgefahr im Straßenverkehr aus ihrem Fahrzeug aussteigen zu können.“

Der ISL ist zudem eine Beteiligung der Behindertenverbände an der StVO-Novelle nicht bekannt. Die Selbstvertretungsverbände behinderter Menschen wurden in keiner Weise bei der Erstellung dieses neuen Bußgeldkataloges beteiligt.

„Somit hat das Bundesverkehrsministerium (BMVI) keine Partizipation von behinderten Menschen zugelassen und verstößt damit gegen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), welche seit 2009 geltendes Recht in Deutschland ist, an das sich auch das BMVI zu halten hat. Schon bei der letzten Novelle 2009 sind behinderte Verkehrsteilnehmer*innen schlichtweg leer ausgegangen“, mahnt Alexander Ahrens an.

Die ISL fordert daher die dringende Nachbesserung unter Einbeziehung behinderter Menschen bei dieser und anderen jetzt in Kraft tretenden Neuerungen in der StVO.

EU-Knöllchen-Report: Deutschland Schlusslicht bei Bußgeldern für Falschparker (2014): https://www.clevere-staedte.de/blog/artikel/deutschland-schlusslicht-bei-bussgeldern

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4 Kommentare

  • Ich weiß eigentlich gar nicht, was bei diesem Delikt an Bußgeld eingehoben wird in Österreich. Aber ich habe schon erlebt, dass ein Auto abgeschleppt wurde, das auf einem Beh.Parkplatz stand. Vielleicht hatte da jemand vorher angerufen?

    Und das Auto auszulösen und die Strafe zu bezahlen ist nicht billig. Das hab ich leider auch schon erlebt, als ich unberechtigt wo gestanden bin mit meinem Fahrzeug (Halte+Parkverbot).

    Aber 55,– Euro Bußgeld kommt mir trotzdem nicht als abschreckendes Mittel vor.

  • In Italien habe ich mehrfach erlebt wie sofort abgeschleppt wird. Nicht etwa in der Stadt, sondern auf Parkplätzen in Strandnähe. In der Toskana ebenso wie in Venetien.

  • Aufgrund meiner Erfahrungen stimme ich Bernold Dörrer zu 100% zu!

  • Ist bei uns aber noch schlechter.
    Die meisten bekommen nur ein normales Strafmandat, das kostet viel weniger als in Deutschland.
    Selten wird automatisch von der Exekutiuve eine Anzeige gemacht (ist ja viel Arbeit…). Das im Gesetz vorgesehende Abschleppen klappt auch meist nur, wenn wir (M.m.B. mit §29b-Ausweis) hartnäckig darauf bestehen. Manche Polizisten veranlassen es nicht mal wenn man sie auf die Gestzlage hinweist.
    Löbliche Ausweise ist Innsbruck: Dort wird das im Normalfall automatisch sofort veranlasst. Aber auch meist nur, wenn man die MÜG oder Polizei ruft.