Am 1. Jänner 1999 wird das sogenannte "Familienpaket" mit folgenden Neuerungen in Kraft treten:

- Die Familienbeihilfe wird für jedes Kind um 125 Schilling pro Monat erhöht. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr – 1.425,- ATS
19. Lebensjahr – 1.625,- ATS
26./27. Lebensjahr – 1.975,- ATS
Familienbeihilfe.Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder wird ebenfalls um 125 auf 1.775 Schilling erhöht. Dieser Zuschlag wird altersunabhängig ausbezahlt. Wird gleichzeitig Pflegegeld bezogen, wird dieses um 825 Schilling gekürzt. - Der steuerliche Kinderabsetzbetrag wird um 125 Schilling pro Monat erhöht. Sie erhalten für das 1. Kind – 475,- ATS
für das 2. Kind – 650,- ATS
für jedes weitere Kind – 825,- ATS
Kinderabsetzbetrag. - Einkommensschwache Familien haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrkinderabsetzbetrag. Dieser wird für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 200 Schilling betragen.
- Der AlleinverdienerInnenabsetzbetrag und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag werden Absetzbeträge, die als „Negativsteuer“ ausbezahlt werden können und von 2.000 auf 5.000 Schilling angehoben.