Familienbesteuerung – ab 1.1.1999

Am 1. Jänner 1999 wird das sogenannte "Familienpaket" mit folgenden Neuerungen in Kraft treten:

Taschenrechner, daneben Euros
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  1. Die Familienbeihilfe wird für jedes Kind um 125 Schilling pro Monat erhöht. Sie erhalten für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr – 1.425,- ATS
    19. Lebensjahr – 1.625,- ATS
    26./27. Lebensjahr – 1.975,- ATS
    Familienbeihilfe.Der Zuschlag für erheblich behinderte Kinder wird ebenfalls um 125 auf 1.775 Schilling erhöht. Dieser Zuschlag wird altersunabhängig ausbezahlt. Wird gleichzeitig Pflegegeld bezogen, wird dieses um 825 Schilling gekürzt.
  2. Der steuerliche Kinderabsetzbetrag wird um 125 Schilling pro Monat erhöht. Sie erhalten für das 1. Kind – 475,- ATS
    für das 2. Kind – 650,- ATS
    für jedes weitere Kind – 825,- ATS
    Kinderabsetzbetrag.
  3. Einkommensschwache Familien haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mehrkinderabsetzbetrag. Dieser wird für das dritte und jedes weitere Kind monatlich 200 Schilling betragen.
  4. Der AlleinverdienerInnenabsetzbetrag und AlleinerzieherInnenabsetzbetrag werden Absetzbeträge, die als „Negativsteuer“ ausbezahlt werden können und von 2.000 auf 5.000 Schilling angehoben.
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